- Schnelldurchlauf
- "Wie viele Kinder nahm Gott mit in die Arche?"
- Sexueller Kindesmissbrauch
- Untersuchung durch die Royal Commission
- Die Zwei-Zeugen-Regel
- Das Ältestenbuch
- "Gerichtsfälle unter Brüdern"
- Abschlussbericht der Case study 29
- Case study 54
- "Einzelfall"?
- Engpass?
- Der Austritt
- Ein Wiedersehen?
- Ein Leben danach
- Epilog
Das Ältestenbuch
Jeder Älteste einer Versammlung der Zeugen Jehovas erhält ein Exemplar des Buches Hütet die Herde Gottes. Dieses Buch kennen in der Regel nur Älteste. Ein „einfacher“ Zeuge Jehovas hat darin in den meisten Fällen noch nie einen Einblick erhalten. Dieses Buch dient als Anleitung, um eine Versammlung (Gemeinde) zu führen. In dem besagten Buch wird dem Thema Kindesmissbrauch ein ganzes Kapitel gewidmet (Kapitel 12, ab Seite 131). Dort wird beschrieben, wie mit einem Fall von Kindesmissbrauch umgegangen werden sollte. In der revidierten Ausgabe von 2010 heißt es direkt zu Beginn:
Die Ältesten sollten unverzüglich im Zweigbüro anrufen, wenn jemand des Kindesmissbrauchs beschuldigt wird, selbst wenn die Tat vor der Taufe des Beschuldigten lag. Das Zweigbüro erteilt je nach den Umständen entsprechende Anweisungen.
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Die fett markierten Wörter sind aus dem Buch entnommen
Auf diese Weise landen also die Informationen in den Zweigstellen (die deutsche Version des Ältestenbuch findest du auf Google).
Leider kann ich dir hier keine Kopie des Ältestenbuches zur Verfügung stellen oder Abbildungen aus dem Buch zeigen. Denn damit könnte ich mich strafbar machen. Die WTG macht von ihrem Urheberrecht Gebrauch und schreibt direkt zu Beginn des Buches:
Dieses Buch ist Eigentum der Versammlung. Jeder Älteste erhält ein Buch. Ein Ältester, der aus irgendwelchen Gründen sein Dienstamt verliert, gibt das Buch dem Versammlungsdienstkomitee. […] Weder das Buch noch Teile davon dürfen kopiert oder in elektronischer Form gespeichert werden.
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Die Wachtturm- Bibel und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. hat in einem Eilverfahren rechtliche Schritte gegen einen Webseitenbetreiber eingeleitet und auf Grundlage des Urheberrechts ein Urteil beim Landgericht Frankfurt am Main zu ihren Gunsten erwirkt. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2-06 O 64/17 wurde am 23.02.2017 gefällt. Die Webseite hatte insgesamt vier Bücher der Zeugen Jehovas zur Verfügung gestellt. Unter anderem das Buch Hütet die Herde Gottes.
Das Zitatrecht gibt mir allerdings die Möglichkeit, Teile des Ältestenbuches zu zitieren, um meine Gedanken zu erläutern (UrhG §51).
Also machen wir weiter. Im zweiten Absatz des Kapitels Kindesmissbrauch heißt es:
Kindesmissbrauch ist eine strafbare Handlung. Niemals sollte ein Ältester dazu anregen, Kindesmissbrauch nicht bei der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen. Auf Anfrage sollte man deutlich sagen, dass es jedem selbst überlassen ist, die Angelegenheit anzuzeigen oder nicht, und dass deshalb in keinem Fall mit Maßnahmen seitens der Versammlung zu rechnen ist. Älteste kritisieren niemand, der einen solchen Fall anzeigt. […]
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Die fett markierten Wörter sind aus dem Buch entnommen
Warum müssen Älteste konkret darauf hingewiesen werden, dass sie ein Opfer von einer Anzeige nicht abhalten sollen? Und warum heißt es, dass Älteste niemanden dafür kritisieren dürfen, „der einen solchen Fall anzeigt“? Aus meiner Sicht hängt dies damit zusammen, dass in der Vergangenheit gegensätzlich gehandelt wurde.
Weiter heißt es im Ältestenbuch:
Was ist, wenn ein Bruder die Versammlung wechselt, der einen Kindesmissbrauch bestreitet, für den es nur einen Zeugen gibt? […]
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Wie bereits aus dem Dialog zwischen dem Anklagevertreter und Jackson hervorging, werden für die Einrichtung eines Rechtskomitees innerhalb einer Gemeinde mindestens zwei Personen benötigt, die die Tat bezeugen können. Ansonsten gilt das, was auf Seite 75 des Ältestenbuches zu lesen ist:
[…] bestreitet der Beschuldigte weiterhin die Anschuldigung des einzigen Zeugen und ist die Missetat nicht nachgewiesen,
überlassen die Ältesten die Angelegenheit Jehova.
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Sexueller Missbrauch geschieht fast ausschließlich im Verborgenen. Die Chance, dass es einen zweiten Zeugen gibt, ist mehr als gering. Wenn also ein Beschuldigter die Tat abstreitet und es niemand anderes bezeugen kann, werden keine weiteren Maßnahmen unternommen.
Wenn nun der mutmaßliche Täter die Versammlung wechselt, heißt es weiter:
[…] Dann sollten die Ältesten das Zweigbüro zurate ziehen, bevor sie den Ältesten der anderen Versammlung etwas über die Beschuldigung mitteilen. Es wäre eine Hilfe, in dem Brief an das Zweigbüro die Angelegenheit sowie die persönlichen Umstände des Beschuldigten und des Anklägers ausführlich zu schildern und zu erwähnen, wie es mit beiden in geistiger Hinsicht steht. […]
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Auf welche Weise sollen Älteste „die persönlichen Umstände des […] Anklägers ausführlich […] schildern“? Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung dient dazu als Hilfe:
[…] (1) Welchen Reifegrad hat das Kind oder der/die Jugendliche? (2) Beschreibt der Ankläger ein Verhalten, das jemand in seinem Alter normalerweise nicht kennt? (3) Sind die Eltern oder das Kind als ernsthaft und reif bekannt? (4) Ist sein Erinnerungsvermögen konstant, setzt es aus oder wurden Erinnerungen verdrängt? (5) In welchem Ruf stehen seine Eltern? (6) Sind sie emotional und in geistiger Hinsicht reif?
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Was soll mit diesen Fragen bezweckt werden? Und was hat der Ruf der Eltern mit dem sexuellen Missbrauch zu tun? Psychologisch nicht ausgebildete Männer versuchen scheinbar mit Hilfe dieser Anleitung Informationen vom Opfer zu erhalten, welche dann ausgewertet werden um festzustellen, ob der neuen Gemeinde etwas über den mutmaßlichen Täter berichtet werden sollte.
Dabei gibt es heutzutage medizinische Methoden, um einen Missbrauch nachzuweisen bzw. zu untersuchen (Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch).
Ärzteblätter weisen sehr deutlich darauf hin, wie behutsam Kinder behandelt werden sollten, die sexuell missbraucht wurden. Bernd Herrmann und Francesca Navratil weisen in ihrem Fachartikel Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch auf folgendes hin:
Das Erkennen von sexuellem Missbrauch erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vertrautheit mit den anamnestischen, somatischen und psychischen Hinweisen.
http://kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/SKM-KJA-2005.pdf
Und nachdem sowohl der Beschuldigte als auch der Ankläger mit Hilfe der Anleitung der WTG geprüft wurden, heißt es abschließend:
[…] Nach gewissenhafter Prüfung der Angelegenheit gibt das Zweigbüro Anweisung, was (wenn überhaupt etwas) den Ältesten der anderen Versammlung über die Beschuldigung mitgeteilt werden sollte.
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)
Ich versuche das mal mit meinen Worten zusammenzufassen. Wenn ein Kind angibt, dass es von einem Zeugen Jehovas sexuell missbraucht wurde, der Beschuldigte es aber abstreitet und es auch keinen zweiten Zeugen für den Vorfall gab, dann werden nach Prüfung von meist ungeschulten Seelsorgern (Älteste) mitunter keine Informationen an die nächste Versammlung gegeben, sollte der Beschuldigte wechseln.
Reden wir an dieser Stelle Klartext: Es handelt sich hier um einen mutmaßlichen Pädophilen. Pädophilie ist eine psychische Störung. Es handelt sich nicht um „Unmoral“. Das hört nicht einfach auf, nur weil Älteste sich mit dem Vorfall beschäftigen.
In der neuen Versammlung könnte somit ein mutmaßlicher Pädophiler unbeobachteten Umgang mit Kindern haben, ohne das irgendjemand darüber Bescheid weiß.
In einer Versammlung von Zeugen Jehovas ist es nicht etwa so wie in einer Kirche. Dort kennen sich ALLE. Viele sind untereinander befreundet. Man sieht sich jede Woche mindestens zweimal. Man trifft sich regelmäßig privat. Wenn Kinder keinen Vater haben oder der Vater nicht dazu kommt, mit seinen Kindern wöchentlich die Publikationen der WTG zu studieren, werden in einigen Fällen Dienstamtgehilfen oder Älteste eingesetzt, die diese Aufgabe übernehmen. Das war auch bei mir damals der Fall. Ich habe viele Jahre, meist ohne Aufsicht, mit einem Ältesten die Bibel studiert. Diese Fälle gab und gibt es auch in der Versammlung, der ich angehörte. Zudem gehen Kinder mit Erwachsenen, die keine Familienangehörigen sind, alleine und unbeaufsichtigt in den Predigtdienst. Ich möchte hier jetzt niemanden unter Generalverdacht stellen. Ich möchte aber die Möglichkeiten aufzeigen, die bestehen, wodurch Pädophile unbeobachteten Umgang mit Kindern haben können.
Unter Zeugen Jehovas herrscht ein enormes Urvertrauen. Man würde selbst völlig fremde Personen aus einem anderen Land, die man noch nie gesehen hat, jederzeit in seine Wohnung hereinbitten und sie dort sogar übernachten lassen. Beispielsweise, wenn internationale Kongresse anstehen.
Jetzt fragst du dich vermutlich: Aber die Eltern werden doch sicherlich Anzeige erstatten?!