Bist Du ein kritischer Denker?
12 KommentareIn der Woche vom 01. Oktober 2018 wurde der Wachtturm-Artikel „Kennst Du die Fakten?“ in den Versammlungen der Zeugen Jehovas studiert.
In der Woche vom 01. Oktober 2018 wurde der Wachtturm-Artikel „Kennst Du die Fakten?“ in den Versammlungen der Zeugen Jehovas studiert.
Eine Jury im nordwestlichen Montana hat am Mittwoch (27.09.2018) einer Frau 35 Millionen US Dollar zugesprochen, die Klage gegen die Wachtturm-Gesellschaft eingereicht hat. Sie wurde als Kind sexuell missbraucht und laut ihrer Aussage wurde der Täter nicht bei den Behörden in Montana gemeldet sondern nur intern sanktioniert.
Im Juli 2017 schrieb mich die Programmleiterin des riva Verlages an. Sie las die Geschichte über meinen Ausstieg, die ich einen Monat zuvor veröffentlicht hatte. Der Verlag bot mir an, meine Biografie in Form eines Buches zu veröffentlichen. „Ich und ein Buch?“, war mein erster Gedanke.
Man muss wissen, wie man falsche Vorstellungen anderer anspricht und womöglich muss man dies auch Mitgliedern von Kulten erläutern. Um zu helfen, habe ich zehn der typischsten Irrtümer bezüglich der Gedankenkontrolle aufgegriffen.
Wenn ich gerade nicht allzu beschäftigt bin, besteht eines der nützlichen Dinge, die ich unternehme, darin, Schulbücher in Blindenschrift für sehbehinderte Schüler umzuschreiben. Momentan arbeite ich an einem wissenschaftlichen Lehrbuch der vierten Klasse.
Viele fragen sich, wie man in einer so streng reglementierten Glaubensgemeinschaft bleiben kann und nicht sofort geht sobald man nicht mehr die Ansichten vollumfänglich teilt.
Nein. In unserer Hauptzeitschrift Der Wachtturm haben wir eindeutig erklärt: „Menschen unter Druck zu setzen, ihre Religion zu wechseln, ist verkehrt.“
Weltweite Untersuchungen, wie die der Australian Royal Commission (ARC) zeigen, dass der interne Umgang mit Kindesmissbrauch mehr als schockierend ist.
Das nachfolgende Interview mit Barbara Kohout fand im Rahmen eines Seminars statt: „Medizinethik – Wunder oder Fortschritt? – Möglichkeiten und Grenzen der medizinischen Forschung unter Berücksichtigung der christlichen Ethik“.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 10. Juli 2018 entschieden, dass Zeugen Jehovas sich an die EU-Datenschutzrichtlinien halten müssen. Dies betrifft vor allem die Missionierung an den Türen und damit einhergehend das Anfertigen von Notizen, was eine Form der Datenverarbeitung darstellt.