„Liebe und Gerechtigkeit angesichts des Bösen“

© anaumenko

Wachtturm-Studienartikel haben seit geraumer Zeit immer eine Vorschau, die kurz und knackig zusammenfasst, um was es im jeweiligen Artikel geht. Und in diesem Fall wird dem Leser sofort deutlich, wie wichtig der Organisation der Schutz der Kinder ist.

VORSCHAU In diesem Artikel geht es darum, wie Kinder vor sexuellem Missbrauch bewahrt werden können. Er zeigt, was Älteste zum Schutz der Versammlung und Eltern zum Schutz ihrer Kinder tun können.
Liebe und Gerechtigkeit angesichts des Bösen

Es ist offenbar nicht die Aufgabe der Ältesten, Kinder zu schützen. Diese Verantwortung lädt die Organisation komplett auf die Eltern ab. Zwar ist es richtig, dass in erster Linie die Eltern für das Kindeswohl verantwortlich sind. Aber dass sich die Organisation komplett aus der Verantwortung nimmt? Aber es ist ja nur eine Vorschau. Lassen wir den Artikel für sich selbst sprechen.

Leider ist Kindesmissbrauch ein weltweites Problem, von dem auch echte Christen betroffen sind. Es gibt heute so viele „schlechte Menschen und Betrüger“, und manche versuchen, in die Versammlung einzudringen (2. Tim. 3:13).Absatz 3

Das Böse kommt von außen, nicht von innen, ist die Aussage hier. „Echte Christen“ – also Zeugen Jehovas – sind nur Betroffene und selbst keine Täter. Tun wir mal so, als wäre dem so und die Missbrauchstäter kämen tatsächlich nur aus der „Welt“ und „dringen“ in die Versammlung ein. Warum sollten sie das tun? Sehen diese Täter die Versammlung der Zeugen Jehovas etwa als gut geeigneten Ort, um an Kinder heranzukommen? Angus Stewart, Senior Counsel bei der Australian Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, bezeichnete die Umstände und die Kultur innerhalb der Zeugen Jehovas als „perfekten Sturm“ (heißt, katastrophaler geht es nicht) für die Gefahr, dass Kindesmissbrauch dort stattfindet (Transkript Tag 150, Seite 86). Offenbar sind die Maßnahmen der Zeugen rund um das Thema Kindesmissbrauch alles andere als geeignet, was durchaus pädophile Verbrecher anlocken könnte. Siehe zu dieser Problematik auch den Abschlussbericht der Royal Commission zu Case Study 29.

Der Gedanke, das Böse käme nur von außen, wird im selben Abschnitt noch weiter bekräftigt:

Außerdem ist es vorgekommen, dass einige, die vorgaben, zur Versammlung zu gehören, perversem sündigem Verlangen nachgegeben und Kinder sexuell missbraucht haben.

Der Ausdruck „es ist vorgekommen“ suggeriert, dass es sich nur um absolut seltene Ausnahmen handeln würde. Und diese fraglichen Personen gaben auch nur vor, zur Versammlung zu gehören. Das ist absoluter Quatsch! Natürlich waren diese Verbrecher Teil der Versammlung – die Zeugen kennen ihre Leute. Wenn jemand von einer Versammlung in eine andere wechselt, nehmen die Ältesten beider Versammlungen Kontakt zueinander auf. Fehlt diese Kontaktaufnahme, werden die Ältesten misstrauisch. Es kann sich keiner einfach als ein Zeuge Jehovas ausgeben und niemand bemerkt es. Wen wollen sie denn damit hinters Licht führen?

Eine schwere Sünde

Bei den Zeugen ist Kindesmissbrauch in erster Linie eine Sünde. Das mag logisch erscheinen, da Sünde ein religiöser Begriff ist und laut Duden in erster Linie als eine Übertretung eines göttlichen Gebots definiert wird. Interessanterweise gibt es in der Bibel gar kein Gesetz gegen Kindesmissbrauch. Da man beim Missbrauch aber sexuell übergriffig wird, ziehen hier die Gesetze gegen „Hurerei“. Ob nun zwei unverheiratete Erwachsene einvernehmlich miteinander schlafen oder eine Person ein Kind vergewaltigt – da wird kein Unterschied gemacht. Und es scheint gerade so, als liege hierin der Grund, weshalb die Zeugen so lax mit diesem Thema umgehen.

Aber Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen – eine Straftat. Mord übrigens auch. Und beides ist von der Strafverfolgung zu behandeln. In der aktuellen Episode von Watchtower: In Focus von und mit Lloyd Evans & Co. wurde an Zeugen der Tipp gegeben, in diesem Artikel das Wort Kindesmissbrauch durch das Wort Kindesmord zu ersetzen und zu schauen, ob die Anweisungen, die hier gegeben werden, immer noch Sinn machen. Leider schaffen es die Zeugen in diesem Artikel nur zweimal, diese Tat als Straftat zu bezeichnen, dafür bringen sie sie 16x mit Sünde in Verbindung.

Und jetzt wird im Wachtturm erst einmal geklärt, wie weitreichend diese Sünde ist.

Eine Sünde gegen das Opfer. Es ist eine Sünde, anderen Schmerz und Leid zuzufügen. Wie der nächste Artikel zeigt, tut ein Missbrauchstäter jedoch genau das. Er fügt dem Kind verheerenden Schaden zu.
Absatz 5, Hervorhebung vom Wachtturm

So weit, so gut. Oder auch nicht. Wieder wird die Straftat des Missbrauchs lediglich eine Sünde genannt, dabei hat der Täter gegen das Kind ein Verbrechen begangen. Was im weiteren Verlauf zu Papier gebracht wurde, hinterließ mich erst einmal fassungslos.

Eine Sünde gegen die Versammlung. Begeht jemand aus der Versammlung Kindesmissbrauch, macht er der Versammlung Schande […]. Wie unfair das doch gegenüber den Millionen treuen Christen ist, die „einen harten Kampf für den Glauben“ führen! Wir dulden unter uns niemand, der reuelos Böses tut und den guten Ruf der Versammlung schädigt.
Absatz 6, Hervorhebung vom Wachtturm

Reibt ihr euch noch eure Augen? Kindesmissbrauch ist unfair gegenüber treuen Christen. Unfair gegenüber Personen, die gar nicht betroffen sind. Was für ein Schlag ins Gesicht muss das für Missbrauchsopfer sein! Durch den Missbrauch wurde ein Kind geschädigt. Es wird sein Leben lang dieses Ereignis mit sich herumtragen. Depressionen, selbstschädigendes Verhalten und Selbstmorde wegen erlittenem Missbrauch sind häufig – signifikant häufiger als in der restlichen Bevölkerung! Und hier sorgt sich jemand um den Ruf einer Zweckgemeinschaft? Ja, und das wird nicht geduldet. Interessanterweise stand im Absatz 5 nicht der Satz: Wir dulden niemand, der ein Kind missbraucht. Nein, es muss schon um den Ruf der Versammlung gehen. Alles andere scheint nicht wichtig genug zu sein.

Eine Sünde gegen die staatlichen Behörden. Christen müssen „sich den übergeordneten Autoritäten unterordnen“ (Röm. 13:1). Das zeigt sich daran, dass wir die Landesgesetze respektieren. Begeht jemand aus der Versammlung eine Straftat wie etwa Kindesmissbrauch, sündigt der Betreffende gegen die staatlichen Behörden. (Vergleiche Apostelgeschichte 25:8.)
Absatz 7

Nein, er hat sich nicht gegen den Staat versündigt, sondern gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Der Staat an sich hat keinen Schaden erlitten, weil ein Kind missbraucht wurde. Die Gesetze des Staates sind auch nicht göttlicher Natur, weswegen der Begriff Sünde völlig fehl am Platz ist. Die Gemeinschaft, aka. der Staat, hat beschlossen, dass Kindesmissbrauch unter Strafe steht – und recht so! Der Täter hat eine Straftat begangen und muss vom Staat zur Rechenschaft gezogen werden. Etwas, das die Zeugen in ihren Taten nicht wirklich unterstützen, obwohl sie im selben Absatz noch schreiben:

Älteste sind nicht zur Strafverfolgung befugt, aber sie bewahren auch keinen Missbrauchstäter vor den rechtlichen Folgen seiner Tat.

Dazu fallen mir spontan die 1006 nicht an die Behörden gemeldeten Beschuldigten des Kindesmissbrauchs in Australien ein, die die Australian Royal Commission ans Tageslicht gebracht hat (Links dazu weiter unten). Schützt das Nichtmelden einen Täter etwa nicht?

Und nun kommt meiner Meinung nach die widerlichste Aussage im ganzen Artikel:

Vor allem eine Sünde gegen Gott (Ps. 51:4). Wer gegen seinen Mitmenschen sündigt, sündigt auch gegen Jehova. […] Sein Verhalten wirft ein sehr schlechtes Licht auf Jehovas Namen. Deshalb ist Kindesmissbrauch strikt als das zu verurteilen, was es ist – eine schwere Sünde gegen Gott.

Was um alles in der Welt geht in den Köpfen der Leitenden Körperschaft eigentlich vor? „Vor allem“ gegen Gott ist Kindesmissbrauch eine Sünde? Vor allem? Jedes empathiefähige Wesen würde sagen, dass vor allem dem Kind geschadet wurde und dass vor allem eine Straftat begangen wurde! Nicht so bei den Zeugen. Der Name des Allmächtigen wurde besudelt. Der Rest ist bestenfalls zweitrangig, obwohl der allmächtige Gott dem Missbrauch tatenlos zugesehen hat.

An diesen paar Abschnitten kann man schön sehen, dass es der Organisation nur um ihren Ruf geht. Der Ruf der Versammlung wurde besudelt. Gottes Name wurde besudelt. Und da die Organisation das Sprachrohr Gottes ist, ist der Ruf der Organisation gleich doppelt besudelt worden.

Älteste erhielten detaillierte biblische Schulung, wie bei so einem schweren Vergehen zu verfahren ist. Die Organisation überprüft regelmäßig die Anweisungen an die Versammlungen zum Umgang mit der Sünde des Kindesmissbrauchs. So wird sichergestellt, dass das Vorgehen mit dem Gesetz des Christus übereinstimmt.
Absatz 9

Wie sich Älteste mit dem Thema auseinandersetzen sollen, werden wir gleich noch im Detail sehen. Interessant ist die Aussage, die Organisation überprüfe regelmäßig, ob ihr Vorgehen mit der Bibel übereinstimmt. Warum? Ändert sich das „Gesetz des Christus“ etwa immer wieder mal? Oder kommen nötige Änderungen im Umgang mit Kindesmissbrauch in Wirklichkeit von „weltlicher“ Seite?

Als Beispiel sei hier die Neuerung erwähnt, dass ein Missbrauchsopfer seine Anschuldigungen nicht mehr im Beisein des Täters machen muss. Das war bei der Royal Commission im Jahr 2015 ein großes Thema, denn damals war das noch nicht so. Ist es nun Zufall, dass die Änderung rund anderthalb Jahre später mit dem Brief an die Ältestenschaften vom 1. August 2016 kam, wo es heißt:

Die Ältesten müssen im Sinn behalten, dass ein Opfer von Kindesmissbrauch während der Untersuchung des Vorwurfs und bei der Verhandlung vor dem Rechtskomitee seine Beschuldigung nicht in Gegenwart des mutmaßlichen Missbrauchstäters vorbringen muss.

Hat sich nun das „Gesetz des Christus“ geändert, oder war das eine nötige Eingabe Seitens der „Welt“?

Vorgehen bei Fällen von schwerem Fehlverhalten

Und nochmal wird darauf hingewiesen, was den Ältesten bei Fällen wie Kindesmissbrauch am wichtigsten sein soll:

Wird ihnen also von einem schweren Fehlverhalten berichtet, werden sie Verschiedenes bedenken. Ihnen ist in erster Linie an der Heiligkeit von Gottes Namen gelegen.
Absatz 10

Wieder ist das Kind außen vor. Es hat einen Schaden erlitten? Dann muss sich ein Ältester erst einmal mit Gottes Namen beschäftigen. Danach kommt, ebenfalls laut Absatz 10:

Außerdem liegt ihnen das Verhältnis ihrer Brüder und Schwestern zu Jehova am Herzen, und sie möchten jedem helfen, der Opfer eines Vergehens geworden ist.

Wie soll man diese Aussage interpretieren? Soll hier dem Opfer unterstellt werden, etwas in seinem „Verhältnis zu Jehova“ läge im Argen und es bräuchte gerade hierbei Hilfe? Was hat das denn damit zu tun? Das ist letztlich nur die konsequente Weiterverfolgung von: Jehovas Name ist wichtiger als alles andere. Dass das Opfer sehr wahrscheinlich einen psychischen Schaden davongetragen hat und hierbei Hilfe – professionelle Hilfe – benötigt, ist den Zeugen nicht so wichtig, wie ein gutes „Verhältnis zu Jehova“, was bedeutet, dass das Opfer es genauso sehen muss, dass Jehova nun mal wichtiger ist.

Den Täter darf man natürlich nicht vergessen. Was werden die Ältesten mit ihm machen? Absatz 11 klärt auf:

Ist der Täter jemand aus der Versammlung, werden sie ihm helfen, sein Verhältnis zu Jehova wiederherzustellen, wenn das möglich ist. (Lies Jakobus 5:14, 15.)

Der Täter benötigt also Hilfe, damit sein „Verhältnis zu Jehova“ wiederhergestellt wird. Der Täter und das Opfer scheinen beide das gleiche Problem zu haben. Und es bleibt irgendwie der Nachgeschmack, das Opfer hätte auch irgendwas falsch gemacht. Das wird später zwar dementiert, aber zu welchem Zweck wurde das Verhältnis des Opfers zu Jehova denn überhaupt erwähnt? Trägt das Opfer etwa eine Teilschuld? Ich hoffe mal, dass sie das nicht unterstellen wollen.

Wie es für den Täter ausgehen kann, zeigt der weitere Verlauf von Absatz 11:

Ein Christ, der einem verkehrten Verlangen nachgibt und eine schwere Sünde begeht, ist im Glauben krank, das heißt, er hat kein gutes Verhältnis zu Jehova mehr. […] Ihr Rat aus der Bibel kann ihm helfen, sein Verhältnis zu Gott wiederherzustellen, aber nur, wenn er wirklich bereut (Apg. 3:19; 2. Kor. 2:5-10).

Dem Täter kann also vergeben werden, wenn er bereut. Das wird gleich ganz wichtig.

Halten sich Älteste bei Missbrauchsvorwürfen an gesetzliche Anzeigepflichten? Ja. Wo solche Gesetze bestehen, halten sich Älteste daran (Röm. 13:1). […] Erfahren Älteste also von einem Vorwurf des Kindesmissbrauchs, informieren sie sich sofort, wie sie gesetzlichen Anzeigepflichten entsprechen können.
Absatz 13

Beim oberflächlichen Lesen mag einem entgehen, was da wirklich steht. Die Ältesten halten sich an gesetzliche Anzeigepflichten, sofern solche Gesetze bestehen. Das ist inhaltsloses Geschwurbel. Bestünden solche Gesetze nicht, gäbe es auch keine gesetzliche Anzeigepflicht. Eine gesetzliche Anzeigepflicht kann nur bestehen, wenn es entsprechende Gesetze gibt. Das steckt ja schon im Namen.

Wer zu der Ansicht gekommen ist, die Zeugen würden Fälle von Kindesmissbrauch immer den Behörden melden, dem muss ich leider sagen, dass dem nicht so ist. Interessanterweise steht hier in der englischen Ausgabe, das die Ältesten sich bemühen werden, den Anzeigepflichten nachzukommen. „Bemühen“. Das muss ja richtig schwer sein. Aber besteht keine Anzeigepflicht, z. B. weil die Ältesten als Geistliche angesehen werden und sie wegen einem Beichtgeheimnis ausgenommen sind, dann wird auch nichts gemeldet.

Wie Zeugen Jehovas mit Missbrauchsfällen umgehen
Grafiken: https://www.fvn.no/nyheter/norgeogverden/i/xRWkJp/The-Elder

Zudem verrät der Schlusssatz, dass die Ältesten sich erst einmal informieren würden, „wie sie gesetzlichen Anzeigepflichten entsprechen können“. Wo tun sie das? Rufen sie bei der Polizei an und fragen dort nach? Nein, natürlich nicht. Der Anruf geht an den zuständigen Zweig der Zeugen Jehovas. Immer. Keine Ausnahme. Im neuesten Ältestenbuch, das erst kürzlich geleakt worden ist, steht dazu folgendes:

Damit sichergestellt ist, dass Älteste, die von einem Vorwurf der Kindesmisshandlung oder des Kindesmissbrauchs erfahren, einer gesetzlichen Anzeigepflicht dafür Folge leisten, werden zwei Älteste unverzüglich in der Rechtsabteilung anrufen, um sich rechtliche Hinweise einzuholen. (Hütet die Herde Gottes, 2019, Kapitel 14, Paragraph 7)

Der Zweig informiert die Ältesten dann darüber, ob eine Anzeigepflicht besteht und gibt entsprechende Anweisungen – das könnte bei Fehlen einer Pflicht auch sein, das die Ältesten den Ball flach halten sollen. Warum sonst, wenn nicht um zumindest in Einzelfällen die Ältesten anzuweisen, einen Missbrauchstäter nicht zu melden, sollten die Ältesten zuerst im Zweig anrufen? Wenn immer gemeldet werden würde, bräuchte es diesen Anruf nicht – schon gar nicht unverzüglich.

Bezeichnenderweise ist das Vorgehen ganz anders, wenn beispielsweise in einen Königreichssaal eingebrochen wurde. Da werden die Ältesten angewiesen zuerst die Polizei zu verständigen und danach erst den Zweig. Auch dieser Punkt ist nun im neuen Ältestenbuch zu finden:

Bei Einbrüchen, Diebstahl, Brandstiftung oder anderen Fällen von Vandalismus muss unverzüglich Anzeige erstattet werden. Es ist angebracht, die Lokale Planungs- und Bauabteilung (LDC) um Hinweise zu bitten. (Hütet die Herde Gottes, 2019, Kapitel 21, Paragraph 31)

Dass eine Anzeigepflicht auch gerne mal außer Acht gelassen wird, ist den Zeugen letztes Jahr z. B. in einem Gerichtsprozess in Montana auf die Füße gefallen. Zu 35 Millionen Dollar sind die Zeugen verurteilt worden, weil sie u. a. ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind.

Die Australian Royal Commission untersuchte im Jahr 2015 die Zeugen Jehovas in ihrem Umgang mit Vorwürfen des Kindesmissbrauchs. Der australische Zweig der Zeugen hatte Information zu 1006 Beschuldigten und hatte keinen einzigen den Behörden gemeldet (siehe Report of Case Study No. 29). Auch nicht solche, die ihre Tat eingestanden haben und eine Anzeigepflicht bestanden hat.

Die Aussage, sie kämen Anzeigepflichten nach, kann man erstmal getrost ins Reich der Legenden verlegen. Außer sie haben sich kürzlich besonnen und werden ab sofort entsprechend handeln. Die Zukunft wird zeigen, wie gesetzestreu die Zeugen in dieser Hinsicht mittlerweile wirklich sind. Die gläubigen Zeugen werden die Aussagen der Organisation aber für bare Münze nehmen und nicht hinterfragen. Im Gegenteil werden der Organisation treue Zeugen alles Gegenteilige als Lügen Abtrünniger abtun.

Die Ältesten informieren Opfer, deren Eltern und andere, die von der Sache Kenntnis haben, dass es ihnen freisteht, einen Missbrauch bei staatlichen Behörden zu melden. […] Sollte derjenige, der den Fall gemeldet hat, denken, er habe Jehovas Namen in den Schmutz gezogen? Nein. Nicht er, sondern der Täter hat Jehovas Namen in den Schmutz gezogen.
Absatz 14

Allein dass erwähnt werden muss, dass die Ältesten das Opfer und dessen Familie darüber in Kenntnis setzen sollen, sie hätten das Recht eine gegen sie begangene Straftat den Behörden zu melden, spricht Bände. Die Kultur bei den Zeugen sieht es nämlich nicht vor, mit einem Glaubensbruder vor Gericht zu ziehen. Ganz nach 1. Korinther 6:1: „Wagt es jemand von euch, der eine Rechtssache gegen den anderen hat, vor ungerechte Menschen vor Gericht zu gehen und nicht vor die Heiligen?“ Das und die Fixiertheit auf die Reinerhaltung des „Namens Jehovas“ und des Ansehens der Organisation bringt die Zeugen dazu, von einer Anzeige abzusehen. Bei den betrachteten Fallbeispielen vor der Royal Commission war das auch Thema. Die Ältesten haben dem Opfer klar gesagt, es bringe Schmach auf den „Namen Jehovas“, wenn sie Anzeige erstatten sollte (oder zur Royal Commission gehen würde; siehe dazu z. B. die Aussage des Ältesten J. Bello vor der Commission in Transkript Tag 148, Seite 37).

Auch deswegen nun die konkrete Aussage, dass dem nicht so sei. Wie viel das bringen wird, wird sich zeigen. Denn der Grundsatz nicht mit einem Bruder vor Gericht zu gehen, zählt ja weiterhin. Und so könnte ein Missbrauchsopfer denken, dass der Name Jehovas letztlich erst mit Erstattung der Anzeige in der Öffentlichkeit beschmutzt würde. Davor sei die Tat der Öffentlichkeit unbekannt. Das könnte den einen oder anderen dennoch dazu bewegen von einer Anzeige abzusehen, weil Jehovas Name schließlich ach so wichtig ist.

Kommen wir zur berüchtigten Zwei-Zeugen-Regel. Die Zeugen meinen an sie gebunden zu sein. Das bringt ihnen auch die ganzen Probleme ein, die sie vor Gerichten zurzeit austragen und ausgetragen haben. Gibt es keinen zweiten Zeugen zu einem schweren Vorwurf, wurde nichts unternommen. Zusammen mit der ganzen Schmach-auf-Jehovas-Namen-Geschichte wurde dadurch effektiv verhindert, dass ein Täter angezeigt wurde. Dass sie sich diesbezüglich nicht ändern werden, hat Gary Breaux, Helfer der Leitenden Körperschaft, in einem Video klar zum Ausdruck gebracht. Und gleicherweise lesen wir in diesem Wachtturm:

Warum sind mindestens zwei Zeugen nötig, bevor die Ältesten in der Versammlung ein Rechtskomitee bilden können? Das verlangt der hohe Gerechtigkeitsmaßstab der Bibel. Liegt kein Geständnis vor, sind zwei Zeugen erforderlich, damit die Ältesten ein Rechtskomitee bilden können (5. Mo. 19:15; Mat. 18:16; lies 1. Timotheus 5:19).

Interessant sind die angeführten Bibelstellen, mit denen die Zeugen diese Position durchdrücken wollen. Aber 5. Mose 19:15 ist Teil des Mosaischen Gesetzes und für Christen nicht mehr bindend. In 1. Timotheus 5:19 geht es nur um ältere Männer, also Älteste, die nicht einfach so wegen irgendwas belangt werden sollen. Und Matthäus 18:16 ist laut Zeugen auf so schwere Fälle wie Kindesmissbrauch nicht anzuwenden. Nach den Zeugen müssen „schwere Sünden“ nämlich immer von den Ältesten behandelt werden, während die Anweisungen Jesu in Matthäus 18 sich nur auf kleinere Delikte beziehen sollen. Aber die Zwei-Zeugen-Regel gilt trotzdem. Punkt.

Oder auch nicht Punkt. Denn die Zeugen haben diese so wichtige Regel bereits aufgeweicht. Und nennen diese Variante in Absatz 16:

Ein Rechtskomitee wird gebildet, wenn die Anklage von mindestens zwei Zeugen gestützt wird – von dem, der die Beschuldigung vorbringt, und von einer zweiten Person, die das gemeldete oder andere Missbrauchsvergehen seitens des Beschuldigten bestätigt.

Benötigt werden also gar keine zwei Zeugen, die dasselbe Ereignis beobachtet haben. Es reicht wenn zwei Zeugen die gleiche Art von „Missetat“ bezeugen können. Bei Kindesmissbrauch wird also keine zweite Person benötigt, die den Missbrauch beobachtet hat. Es würde zum Beispiel reichen, wenn ein zweites Kind vom selben Täter missbraucht worden ist und gegen ihn aussagt. Das mag sich zuerst besser anhören als wenn eine zweite Person den Missbrauch hätte beobachten müssen, was nur sehr selten der Fall sein wird. Aber wir reden hier auch von einem zweiten Opfer. Eine zweite Person, deren Leben von dem Verbrechen massiv beeinflusst wurde.

Wieso gilt nicht auch bei Kindesmissbrauch, was bei anderen Formen der „Hurerei“ gilt, nämlich, dass Umstände, also Indizien, ebenso als zweiter Zeuge fungieren können?

STARKER INDIZIENBEWEIS FÜR SEXUELLE UNMORAL (pornéia):
Berichten mindestens zwei Augenzeugen, der Beschuldigte habe die ganze Nacht unter unpassenden Umständen im gleichen Haus mit jemand vom anderen Geschlecht (oder einer als homosexuell bekannten Person) verbracht, könnte ein Rechtskomiteeverfahren berechtigt sein (w18.07 S. 32). […]
Gibt es keine mildernden Umstände, wird aufgrund eines starken Indizienbeweises für sexuelle Unmoral ein Rechtskomitee gebildet.

Hütet die Herde Gottes, 2019, Kapitel 12, Paragraph 7

Und hierbei muss gar nichts passiert sein. Die Umstände müssen „unpassend“ gewesen sein. Also ohne Not bei jemandem vom anderen Geschlecht zu übernachten ist bei den Zeugen unpassend. Da nützt es auch wenig, wenn beide bestreiten, dass sie Hurerei begangen hätten. Bei Vorwürfen von Kindesmissbrauch gelten solche Umstandsbeweise nicht – wenn beispielsweise der Beschuldigte öfter alleine mit dem Kind war und das bezeugt werden könnte.

Die Zeugen sind also doch flexibel, was die Zwei-Zeugen-Regel angeht. Aber das wird den Gläubigen so nicht verkauft. Dabei wäre es sicherlich möglich, die Resultate einer Strafverfolgung ebenfalls als zweiten Zeugen zu werten. Und man muss hier betonen, dass Staatsanwaltschaft und Polizei ganz andere Möglichkeiten haben, den wahren Sachverhalt heraus zu bekommen. Älteste haben beispielsweise nicht das Recht, Computer zu beschlagnahmen oder Wohnungen zu durchsuchen, was die staatlichen Strafverfolgungsorgane eben können. Und ausgebildet wären sie in dieser Hinsicht auch nicht. Sie sind auch nicht als Psychologen ausgebildet, die durch das Reden mit dem Kind herausfinden können, ob es die Wahrheit sagt. Warum zapft man dieses Wissen nicht an? Weil es sich um „Weltliche“ handelt? Will die Organisation Kinder nun schützen oder nicht?

Weiter in Absatz 16:

Fehlt ein zweiter Zeuge, bedeutet das nicht, dass der Beschuldiger die Unwahrheit gesagt hat. Selbst wenn sich eine Anklage nicht durch zwei Zeugen stützen lässt, ist den Ältesten bewusst, dass eine schwere Sünde vorliegen könnte, die tiefe Wunden gerissen hat. Sie werden Betroffenen kontinuierlich Beistand leisten. Außerdem bleiben sie dem Beschuldigten gegen über wachsam, um die Versammlung vor potenziellen Gefahren zu schützen (Apg. 20:28).

Ist ja schön, dass sie dem Opfer trotzdem glauben. Aber passieren wird nichts, außer, dass sie „wachsam bleiben werden“. Wie soll dieses „wachsam bleiben“ eigentlich aussehen? Rund-um-die-Uhr-Überwachung?

Die Zeugen meinen, sie würden in weltliche Strafverfolgung nicht eingreifen. Zumindest laut Absatz 17:

Die Ältesten greifen nicht in die Strafverfolgung ein. Sie überlassen die strafrechtliche Seite den weltlichen Behörden (Röm. 13:2-4; Tit. 3:1). Älteste beurteilen vielmehr, ob der Betreffende in der Versammlung bleiben kann.

Wenn ein Gericht beispielsweise eine Datenbank von den Zeugen anfordern würde, in der alle beim Zweig gemeldeten beschuldigten Missbrauchstäter erfasst wären, würden die Zeugen diese herausrücken, damit die Strafverfolgung ihre Arbeit machen kann und die Täter ihre Strafe erhalten und Kinder effektiv geschützt würden? Müssten sie eigentlich, weil man schließlich dem Staat untertan ist, eine solche Forderung gegen kein Gesetz Gottes verstößt und die Zeugen der Strafverfolgung nicht im Weg stehen wollen. Aber genau das verweigerten die Zeugen zu tun. Sie nahmen lieber Millionenstrafen in Kauf als diese Datenbank heraus zu rücken. Wenn solche Dinge verweigert werden, greifen Älteste sehr wohl in die Strafverfolgung ein und schützen dadurch die Täter.

© Kwennie Cheng

Aber schauen wir uns jetzt an, was die Ältesten in einem Rechtskomitee eigentlich tun sollen:

Die Rolle von Ältesten in einem Rechtskomitee ist religiöser Natur. Sie beurteilen auf der Grundlage der Heiligen Schrift, ob der Täter bereut oder nicht. Bereut er nicht, wird ihm die Gemeinschaft entzogen und es gibt eine Bekanntmachung in der Versammlung.
Absatz 18

Diese Bekanntmachung beinhaltet nicht den Grund des Gemeinschaftsentzugs. Ob der Ausgeschlossene nun einfach mal eine geraucht oder ein Kind missbraucht hat, die Bekanntmachung ist dieselbe: „So-und-so ist kein Zeuge Jehovas mehr.“ Das war es. Sollte man sein Kind nun vor ihm schützen? Sollte man jemanden warnen, von dem man weiß, dass deren Kinder Kontakt mit ihm haben? Wenn dann noch hinzukommt, dass keine Anzeige bei den Behörden gemacht wird – was aus den bereits genannten Gründen gut sein kann -, dann entlässt man Quasi einen pädophilen Prädator in die Öffentlichkeit. Kein Kind wird dadurch geschützt. Keines. Zwar werden die Zeugen keinen Kontakt mehr mit dem Täter haben, weil er ausgeschlossen ist, und damit werden auch die meisten Kinder keinen Kontakt mehr mit ihm haben. Aber er muss nicht ewig ausgeschlossen bleiben und „weltliche“ Familien bleiben in Unkenntnis und deren Kinder wiederum stehen in großer Gefahr ebenfalls missbraucht zu werden. Der Gemeinschaftsentzug hilft den Kindern nicht! Auch dieser Punkt wurde bei der Royal Commission angesprochen.

Was passiert, wenn der Täter bereut, zeigt der weitere Verlauf von Absatz 18:

Zeigt er Reue, kann er in der Versammlung bleiben. Die Ältesten informieren ihn jedoch darüber, dass er vielleicht nie mehr geeignet sein wird, irgendwelche Dienstaufgaben oder eine Aufsichtsstellung in der Versammlung zu übernehmen.

Ja, er kann bleiben. Und er wird vielleicht nie mehr für irgendwelche Vorrechte geeignet sein. Vielleicht. Es kann also gut sein, dass er irgendwann wieder eine Position einnehmen kann, in der er als Vertrauensperson gilt.

Der Täter kann also bereuen. Und wenn die Ältesten ihm seine Reue abnehmen, wird er nicht ausgeschlossen. Das heißt, er ist weiter Teil der Versammlung und hat weiterhin die Möglichkeit, andere Kinder in der Versammlung zu missbrauchen. Er wird höchstwahrscheinlich öffentlich zurechtgewiesen werden – aber warum er zurechtgewiesen wurde, bleibt vor der Versammlung auch hier verborgen. Sie bekommt nur zu hören: „So-und-so wurde zurechtgewiesen.“ Ihm wird von den Ältesten gesagt, er solle sich von Kindern fernhalten. Hoffentlich hält er sich auch daran, denn die Ältesten werden ihn nicht überall überwachen können.

Weiter im Absatz 18 heißt es:

Zum Schutz der Kinder können die Ältesten zum Beispiel die Eltern Minderjähriger in der Versammlung im persönlichen Gespräch auf die Notwendigkeit hinweisen, eventuelle Kontakte ihrer Kinder zu dem Betreffenden zu überwachen.

Vorher war es das Wort „vielleicht“, nun ist es das Wort „können“, das bei oberflächlicher Betrachtung leicht überlesen werden kann. Keineswegs werden die Ältesten andere in der Versammlung vor einem Missbrauchstäter warnen. Ob das getan werden soll, bestimmt wieder der Zweig. Im neuen Ältestenbuch heißt es hierzu:

Die Dienstabteilung wird die Ältesten ausdrücklich anweisen, die Häupter der Familien mit minderjährigen Kindern in der Versammlung auf die Notwendigkeit hinzuweisen, die Kontakte ihrer Kinder zu dem Betreffenden zu überwachen. Das tun die Ältesten aber nur dann, wenn die Dienstabteilung sie dazu anweist.
Kapitel 14, Paragraph 23

Die Ältesten dürfen also nicht von sich aus Familien vor einer solchen Person warnen. Alles geht vom Zweig aus. Es gibt also keine Garantie, dass die Ältesten Familien mit Kindern warnen, sollte sich ein Täter in den Reihen der Versammlung befinden. Es gibt keine Anweisung, dass dies auf jeden Fall getan werden muss. Wie sollen Familien denn ihre Kinder schützen, wenn ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden?

Der restliche Artikel befasst sich mit der Verantwortung der Eltern, für ihre Kinder zu sorgen und auf sie aufzupassen. Prinzipiell stimmt das zwar, aber die Organisation kann sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Die Organisation ist gefragt, mit den Eltern zusammen für einen adäquaten Schutz zu sorgen. Das scheinen sie aber nicht in Gänze tun zu wollen. Wer will, kann sich mal die ganzen aufgeführten Artikel, die die Zeugen zum Thema Kindesmissbrauch herausgebracht haben, anschauen und dabei darauf achten, wie oft dem Opfer oder dessen Angehörigen geraten wurde, die Behörden einzuschalten. Spoiler: Kein einziges mal. Dieser Wachtturm ist tatsächlich der erste, der den Zeugen wenigstens die Möglichkeit gibt, Anzeige zu erstatten.

Reaktionen zu diesem Beitrag

  1. Elisabete Fortunato sagt:

    Oh Mann was ist mit dir passiert das du so nachtreten musst? Du erzählst leider nur aus deinem Blickwinkel..und der ist nicht fair und oft verwaschen und leider auch unwahr.Einseitige Erzählungen sind es..denn du kannst nicht über die Handhabe jeder Versammlung und wie da vorgegangen wird wenn es zb wie du angegeben hast zb um Kindesmissbrauch geht.Darüber könnte ich erzählen weil ich betroffen bin..bzw war und so wie das das schilderst ist es überhaupt nicht gegangen.Du trittst einfach nur nach…das ist traurig und schade..

    Antworten
    1. Oliver Wolschke sagt:

      Liebe Elisabete,

      es tut mir sehr leid, dass du selbst Betroffene bist. Ich gebe dir Recht, dass es sicher Fälle gibt, die anders verlaufen sind, als hier beschrieben. Dies hat vor allem etwas mit der aktuellen Gesetzeslage des jeweiligen Landes und auch mit der Einstellung der Ältesten zu tun, inwieweit sie empathiefähig sind und sich auch über die Vorgaben hinwegsetzen. Der Artikel beruft sich allgemein aber auf Fakten, auf Untersuchungen und Einschätzungen staatlicher Einrichtungen, wie bspw. der Royal Commission, die nicht nur einen Fall untersucht haben. Wenn es inhaltliche Fehler im Artikel gibt, dann kannst du uns gerne hier einen Hinweis hinterlassen. Wir prüfen das und werden das ggf. abändern.

      Herzliche Grüße
      Oli

    2. E. sagt:

      Ich muss Elisabeth recht geben….. Ich bin so unendlich wütend über deine Äußerungen, das einseitige aus dem kompletten Zusammenhang gezogen Gedanken. Bei der Literatur begonnen und den Vorgehen der Rechtskomitees das du Missbrauchsfälle mit anderen Fällen vergleichst und vermischst. Und jeder ehemalige oder weit davon entfernte Mensch ( ich selbst bin opfer gewesen, ich selbst habe mich für einige Jahre Zurück gezogen, bin wieder Aktiv und ich selbst sehe den Zusammenhang das alles was du aus deiner Sicht schilderst, mehr als Schwachsinn ist…..
      Die Verbrecher sind die Täter und jeder der es stillschweigend hinnimmt…. Dank der Gesetze des Deutschen Staates, wo das Schweigegelübde höher als jede andere Straftat besiedelt ist, das ist was der Organisation es UNMÖGLICH macht zu handeln, wenn nicht das Opfer (nämlich eindeutig das Kind, welches gar nicht in der Lage ist zu handeln, je nach Alter) noch die Erziehungsberechtigten den Hintern in der Hose haben, oder vielleicht sogar die Täter sind und es versuchen zu vertuschen, Stellung beziehen, kann und darf die Organisation die Initiative gar nicht ergreifen, da sie dann für etwas belangt wird was nicht in Ihrem Fehler liegt…. Daher tut sie genau das wozu sie in der Lage ist, das was du in deinen Kommentaren falsch darstellst…. Sie machen den Täter öffentlich und schützen so die vielen anderen Kinder in der Organisation, und das noch über den Verjährungszeitraum der staatlichen Gesetze von 30 Jahren hinaus. All die Literatur die du nennst_ tue mir den Gefallen, setze sie als Gesamtheit ein nicht als Auszug und ohne die kompletten Zusammenhänge.
      Von all den anderen Themen abgesehen…. Niemand hat dich oder wen anderen gezwungen… Ich selbst weiß wie es ist in einer Familie von Zeugen Jehovas hineingeboren worden zu sein, und ich weiß das es manchmal den Umweg bedeutet ausbrechen zu wollen und zu müssen und auch ich habe eine Ehe eingegangen mit einem nicht Zeugen. Doch all das was schief gelaufen sein mag, war NIEMALS die Organisation, sondern das fehlverhalten unvollkommener Menschen, die uns belehrt haben, und das eigene fehlen von einem überzeugendem Glauben.

    3. BenKenobi sagt:

      Mich macht übrigens dein Statement unendlich wütend mit dem Höhepunkt dieser dummen Aussage: „Doch all das was schief gelaufen sein mag, war NIEMALS die Organisation, sondern das Fehlverhalten unvollkommener Menschen.“
      Ich bin wütend und ich schäme mich für dich fremd!

    4. BenKenobi sagt:

      Schade ist, dass dieser gotteslästeliche Wirtschaftskonzern durch viele Personen gestützt wird die verblendet sind, sodass diese Betrüger leichtes Spiel haben

    5. BenKenobi sagt:

      Oh Mann, was ist denn mit dir passiert, dass du da noch immer nicht durchblickst obwohl dir ja Schlimmes widerfahren ist?

    6. Elisa sagt:

      Hallo E. Dieser Bericht von Oliver spiegelt exakt die Realität wieder … und ich habe es aus sich eines Opfers alles genau so erlebt!!! O-Ton der Ältesten war immer… jetzt konnten wir ihn nicht zur Rechenschaft ziehen… ( er hatte alles geleugnet) aber Jehova wird es bald tun.

  2. Levinia Schneider sagt:

    Sehr guter Artikel, Danke.

    Es ist immer wieder erschrekend in was für einer fragwürdigen Parallelt die Zeugen leben.

    Antworten
    1. klaus.w sagt:

      Das ist ein sehr gut recherchierter Artikel. Besten Dank dafür.

  3. Stephanie Borchert sagt:

    Danke,lieber Oli für diese klaren Worte ich bin jetzt 47 Jahre und kann es zu 100% bestätigen das es genau so läuft. Ich bin selber betroffen und war 14 Jahre alt als ich Opfer wurde. Und leider hat sich bis heute nichts geändert in der Organisation. Sehr guter Bericht ??? alles liebe Stephanie

    Antworten
  4. Michael Stuber sagt:

    Danke Tilli Vorlöper für diesen hervorragenden Artikel unter Einbezug des neuen Ältestenbuches!

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  5. Jan E. sagt:

    Hallo, ich habe mir den Bericht durchgelesen und kann nur voll zustimmen. Ich bin selber als Kind von einem ehemaligem Missionarspärchen und Ältesten jahrelang missbraucht worden. Es wurde alles totgeschwiegen und mir wurde unterstellt das ich die verführt haben soll. Es fing an als ich 9 war und endete mit 14. Der Alteste wurde nur ausgeschlossen, die Ehefrau ist noch aktive Zeugen Jehovas. Als ich 2006 dies zur Anzeige brachte mit viel Mut hat Selters teure Anwälte geschickt um mich mundtot zu machen und ich verlor den Prozess. Mir ging es nicht um Schmerzensgeld sondern um Gerechtigkeit und weil icj erfuhr dass der ehemalige Älteste(Täter) in der Kinderklinik berufstätig war. Mein werdegang war danach schrecklich und ich leide immernoch heute daran. Meine eigenen Eltern sind noch aktive Zeugen Jehovas und ich durfte damals nix sagen weil ja Jehovas Ruf dann geschädigt wäre. Ich hoffe das die Täter ihre gerechte Strafe eines Tages erhalten.

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    1. Laila sagt:

      Allein die Geschichte von Jan E. sollte reichen, um die ZJ schleunigst zu verlassen :-O Gehts noch krimineller , noch verlogener , noch unchristlicher ? Jan, du hast mein volles Mitgefühl ! Und ich würde sie an deiner Stelle noch einmal verklagen, wenn du irgendeinen „Beweis“ dafür hast ? Wahrscheinlich hat auch in deinem Fall die „2-Zeugen-Regel“ gegriffen – abartig ….

    2. Bibi sagt:

      Hallo Jan E. Wie soll ich mit meiner Antwort beginnen… Ich musste mich vor kurzem selbst mit dem Thema Missbrauch befassen, weil ich nach dem „Tod“ meines Erzeugers erfuhr, er wurde verurteilt wegen Kindesmissbrauch. Ich sprach mit der Polizei, las einen Zeitungsartikel im Internet über den „Fall“ und erinnerte mich an meine eigene Kindheit, als es mich eiskalt erwischt hat. Erinnerungen kam wieder und ich wusste, warum ich in einigen Lebensaspekten so verkorkst bin, wie ich es eben bin. Ich war 4 oder 5, ein Kindergartenkind, musste vor Gericht aussagen, dass mein Erzeuger kein Besuchsrecht mehr bekommt, aber mehr hab ich nie gesagt, weil ich als Kind nicht verstand, was da falsches passierte. Erst jetzt mit 40 begreife ich mich selbst. Doch die Fragen bleiben: Wer hat vielleicht davon gewusst, haben Älteste mit vertuscht, hat doch keiner etwas gemerkt oder gewusst – alles wirr. Ich finde, wenn ein Kind sich öffnet, dann sollten die Eltern direkt zur Polizei gehen, sich von Fachleuten beraten und betreuen lassen, und bei diesem Verbrechen die Religion außen vor lassen. Der Täter hat Schmach auf Jehovas Namen gebracht. Er sollte verurteilt werden, wenn Fachleute ihn/sie mit Beweisen überführen. In Kindergärten oder Schulen dürfen – wenn das Strafregister beachtet wird – auch keine pädophilen Subjekte mit Kindern Umgang haben. Versammlungen sollten die Täter/Verbrecher ausschließen und Eltern aufklären, nicht bloß das „Haupt“ der Familie. (Das mit dem Hauptgequatsche geht mir eh auf den Keks…) Und dieses blöde Rechtskomitee gehört sowieso überholt. Wie wäre es, wenn dort mal das Licht heller werden würde, oder Schwester mit von der Partie sein könnten. Gleichberechtigung ist gar nicht so übel, liebe Schwestern und Brüder! Und Jan E., danke für deine offenen Worte und glaube daran, jeder bekommt vom Universum einen Tritt in den Hintern, wenn er/sie so eine Schweinerei machen – auf die eine oder andere Art…

  6. Christian Rossi sagt:

    Liebe Tilli Vorlöper, ich bin ein grosser Fan von dir! Wieder einmal hast du es mit deinem Scharfsinn auf den Punkt gebracht! Danke für deine Arbeit und Mühe! Ich bin immer wieder begeistert von deinen Wachtturm-Analysen auf Facebook! Liebe Grüsse, Christian

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    1. Tilli Vorlöper sagt:

      Danke! 😉

  7. [email protected] sagt:

    Kindesmissbrauch ist das Schlimmste was einem Menschen widerfahren kann und mit nichts wieder gut zu machen ist.

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  8. Gabi Olmuetzer sagt:

    Ich bin tief erschüttert, denn es läuft genauso in der Versammlung. Ich habe damals meine Ältesten angesprochen, zum Thema Kindesmissbrauch. Ich legte ihnen Schriftstücke vor, indem es um die Vertuschung und Aufklärung ging. Sie sind mit mir in ein extra Zimmer gegangen und haben mich sehr deutlich darauf hingewiesen, darüber NICHT öffentlich in der Versammlung mit anderen zu sprechen. Die Brüder in Selters usw würden sich darum kümmern. Und ich würde damit nur Unruhe in die Versammlung bringen und Schmach auf das Volk Jehovas und seinen Namen. Um all die armen Kinder ging es ihnen nicht. Dieses Gespräch war der letzte ausschlaggebende Punkt für mich, ich wusste, ich muss da weg. Wo ist da die Liebe zu dem Nächsten, also dem Kind? Alles schön vertuschen. Ich habe es dann aber trotzdem bei vielen anderen Brüdern und Schwestern angesprochen und auch gesagt, dass ich aus diesem Grund die Gemeinschaft verlassen werde. Seltsamerweise waren sie eher darüber enttäuscht das ich gehe, als darüber wie mit Betroffenen umgegangen wird. Leider ist es bei den kleinen Zeugen nicht möglich, sie ins Denken zu bringen. Sie glauben meistens alles, was sie in den Publikationen lesen und hinterfragen nicht. Eben um Jehova nicht ins schlechte Licht zu bringen. Es macht mich tief betroffen und desto wichtiger ist es, dass sich viele Aussteiger daran beteiligen, die Öffentlichkeit und die Behörden auf die Missstände aufmerksam zu machen. Auch zum Schutz der dortigen Kinder.

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  9. Daniel Reumiller sagt:

    Ich bin bezüglich dieses WT-Artikels sehr gespalten, wie ich – auch weit über zwanzig Jahre nach meinem Ausstieg – grundsätzlich der WT-Org. gegenüber gespalten bin. Ich frage mich oft, wieviel Schlechtes (und dass es in der Organisation ganz katastrophal Schlechtes gibt, ist unbestritten!) wissentlich und absichtlich so passiert, und wieviel einfach geistiger Umnachtung (und teilweise purer Dummheit) zuzuschreiben ist. Wenn ich an früher zurückdenke, merke ich, dass ich aus der Innensicht (natürlich nach endloser Manipulation, ich wurde in die Sekte hineingeboren) vieles gedacht und getan habe, von dem ich „überzeugt“ war (die Anführungsstriche bedeuten, dass meine Zweifel lange vor meinem Ausstieg da waren, dass ich aber alles unternommen habe, um mir immer wieder selbst einzureden, das dürfe doch einfach nicht falsch sein).

    Wenn ich den Artikel nun lese, bin ich einverstanden, dass hier vieles nach wie vor im Argen liegt. Immerhin wird aber z.B. in einer Fussnote zu Abschnitt 5 für einmal der Begriff „Opfer“ klar definiert und festgehalten, dass das Kind unschuldig ist. Es wird (wiederum in einer Fussnote) auch darauf hingewiesen, dass von einem Kind nie verlangt wird, dass es einem Beschuldigten gegenübertreten muss. Leider werden gerade die Fussnoten in der Analyse ausgeklammert. Um das ganz klarzustellen: Die bisherige Praxis war absolut verwerflich, da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren. Ich bin aber – der Opfer wegen – zumindest froh, dass man da offenbar nachkorrigiert. Man sollte sich – im Sinne der Objektivität – auch bewusst sein, dass die WT-Organisation (bzw. die Leitende Körperschaft) Regeln aufstellt, die weltweit umzusetzen sind. Genau da haben wir übrigens eines der grössten Probleme der WT-Organisation: Aufgrund des Anspruchs des absoluten Gehorsams gegenüber der Organisation kann man eben nicht sagen: Schaltet Euer Hirn ein und macht mal so, wie es – angesichts des geltenden Rechts im Land, in dem Ihr lebt – aus Sicht des Opfers das absolut Beste ist. Vielmehr muss alles ganz genau weltweit geregelt werden, so dass es überall – also in Staaten mit unterschiedlichsten rechtlichen Regeln – Geltung hat (u.U. auch in Unrechtsstaaten oder Staaten, in denen die Todesstrafe gilt). Das führt dann dazu, dass quasi nur ein minimaler Standard aufgestellt werden kann.

    Noch einmal: Ich verteidige damit in keiner Weise die WT-Organisation, ich unterstelle ihr aber für einmal nicht schlechten Willen, auch wenn das „neue Licht“ reichlich spät kommt. Und fairerweise muss man tatsächlich sagen, dass andere Religionen in diesem Bereich auch Probleme haben, um nur das Beispiel der katholischen Kirche und des Beichtgeheimnisses anzuführen. Und ich bin mit vielen Aspekten der Analyse einverstanden.

    Das Grundübel dieser Sekte ist aber m.E. ein anderes, nämlich diese absolute Manipulation in Kombination mit der Ächtung der Ausgestiegenen oder Ausgeschlossenen. Jede Religion hat ihre Übel (und deshalb käme es mir auch im Traum nicht in den Sinn, mich je wieder einer Konfession anzuschliessen), diese absolute Manipulation in Verbindung mit dem Ächtungsgebot ist aber das, was die ZJ in meinen Augen zu einer – nicht harmlosen, sondern gefährlichen – Sekte macht, die noch dazu bezüglich des Respekts der Grundrechte (Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit, etc.) verfassungswidrig ist. Diese fatale Kombination ist es, die letztlich zu Problemen wie dem Umgang mit Kindesmissbrauch, mit auf abgelehnte Bluttransfusionen zurückzuführenden Todesfällen, etc. führt, sie ist es, die zu einer der markanten Häufung von Depressionen und psychosomatischen Krankheiten (m.E. bedingt durch die Erkenntnis vieler, dass das eben doch nicht die „Wahrheit“ ist, ohne aber mit Anstand aussteigen zu können) führt, zu Homophobie, einer frauenverachtenden Haltung, etc. Ohne Ächtungsgebot, ohne die in meiner Wahrnehmung immer schlimmer werdende Manipulation, könnten die Mitglieder ihre eigenen Entscheidungen treffen und würde sich wohl die Organisation auch in eine Richtung entwickeln, die der Menschenwürde entgegen kommen würde.

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  10. Sara sagt:

    Danke für diesen Artikel.
    Gerade gehen mir viele Gedanken durch den Kopf…

    Ich bin so unbeschreiblich angeekelt von den Praktiken dieser Sekte und so unglaublich wütend darüber dass es so lange dauert all das Aufzudecken und sie immer noch nicht verboten bzw. unschädlich gemacht wird.

    Gerade muss ich daran denken, dass ich selbst Jahre lang ohne es zu wissen mehreren Tätern die Hand geschüttelt, bzw. auch selbst öffter bei ihnen zu Besuch war. Zum Glück ist mir nie etwas passiert. Einer von Ihnen hat sogar meinen Ausschulss „besiegelt.“ Das heißt, nach der Tat war er immer noch als Ältester aktiv. Erst viele Jahre nach meinem Ausschuss erfurh ich von all dem.
    Das Opfer (oder eines davon, keine Ahnung ob es mehrere gibt) kenne ich ebenfalls, gut sogar, denn wir sind zusammen aufgewachsen.
    Ich habe von all dem weder etwas mitbekommen noch hätte ich etwas tun könnnen. Das ist mir klar und dennoch beschäftigt es mich gerade.

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  11. Angela Uyana sagt:

    Sehr guter Bericht der mich und mein 13 jähriger Sohn zum Aufwachen gebracht hat. Haben die Ältesten darauf angesprochen und versucht eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten jedoch vergeblich. Das einzige das wir tun können ist die Organisation zu verlassen. Danke und hoffe es wachen noch viele dadurch auf

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