Zeugen Jehovas veröffentlichen Stellungnahme im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch

© Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania

Vor Kurzem hat die Wachtturm-Gesellschaft eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die aufzeigen soll, wie Jehovas Zeugen mit Beschuldigungen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung umgehen. Wie zwei ehemalige Zeugen Jehovas berichteten, wurde auf die Veröffentlichung dieser Publikation innerhalb der Versammlungen in der Woche hingewiesen, als die Tagesschau von Missbrauch unter Zeugen Jehovas in den Niederlanden berichtete.

Hinsichtlich der vielen Übergriffe und erschreckenden Berichte der letzten Jahre, kann man sich nur freuen, wenn Schritte unternommen werden, welche offen die Gefahren oder Fehler einräumen. Das Dokument erscheint jedoch nur mit einer Randbemerkung:

Das Wohl von Kindern hat für Jehovas Zeugen oberste Priorität. Diese Stellungnahme erläutert, wie Jehovas Zeugen mit Beschuldigungen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung umgehen.

Schon diese Aussage ist fragwürdig. Ohne den Hintergrund zu erwähnen, wird behauptet, dass dieses PDF den Umgang mit Missbrauch aufzeigt. Hierbei müsste man – wenn es ehrlich gemeint ist – auch Zitate aus dem Ältestenbuch anbringen. Auch wird suggeriert, dass es eine Stellungnahme darstellt, was jedoch nicht der Fall ist, da einige der Änderungen erst nach den vielen Fällen vor Gericht erfolgten.

Definitionen: Unter Kindesmisshandlung fallen gewöhnlich die Vernachlässigung, die physische und psychische Misshandlung sowie der sexuelle Missbrauch von Kindern. Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Perversion und liegt im Allgemeinen bei einem oder mehreren der folgenden Tatbestände vor: …

Ob die detaillierte Beschreibung, was sexuellen Missbrauch darstellt, irgendeinen Sinn hat, kann man nur raten. Jedoch, wechselt dieses PDF von Kindesmissbrauch gleich zu sexuellen Missbrauch und lässt den psychischen Missbrauch außen vor – obwohl es eingangs als Form des Missbrauchs angesprochen wird.

Es schließt sich nun eine Auflistung an. Diese besteht aus gut klingenden Formulierungen, welche aber wenig zum Thema Missbrauch aussagen:

… 2. Der Schutz von Kindern ist ein Anliegen aller Zeugen Jehovas und äußerst wichtig für sie. Dies entspricht dem in der Bibel begründeten Standpunkt von Jehovas Zeugen, wie sie diesen schon seit langem vielfach veröffentlicht haben (Quellenverweise am Ende des Dokuments; alle Quellen sind auf jw.org veröffentlicht).

Es gab massiven Missbrauch in den Reihen der Zeugen Jehovas, weltweit finden Verfahren zu dem Thema statt. Dies ist die traurige Realität. Darauf zu verweisen, dass man seit je her zu diesem Thema Artikel veröffentlicht hat, macht es nicht besser. Gerade das Ältestenbuch (Hütet die Herde Gottes), welches eine zentrale Rolle spielt, ist eben nicht zugänglich, um diese Aussage zu prüfen.

3. Jehovas Zeugen verabscheuen Kindesmisshandlung und -missbrauch und betrachten sie als Straftaten (Römer 12:9). Wir anerkennen die Verantwortung staatlicher Behörden, derartige Straftaten zu bekämpfen (Römer 13:1-4). Älteste (Seelsorger in Versammlungen [Kirchengemeinden] von Jehovas Zeugen) schützen einen Missbrauchstäter nicht vor behördlicher Verfolgung.

Fast jeder verabscheut Kindesmissbrauch – nach wie vor geht es darum, wie effektiv Kinder geschützt sind. Man anerkennt das Recht des Staates, diese Straftaten zu bekämpfen – was sonst? Es ist aber eine interessante Überleitung zum nächsten Satz, in der die Ältesten als „Seelsorger der Kirchengemeinde“ dargestellt werden. Damit wird seit neuesten versucht, die seelsorgerische Schweigepflicht, welche Pfarrer haben, auf die Gespräche der Ältesten anzuwenden. Doch ich tue mich damit äußerst schwer, denn die Zeugen agieren eben außerhalb der Schweigepflicht. Gehe ich zu einem Ältesten wegen Sex vor der Ehe – Rechtskomitee, 3 Leute wissen sofort Bescheid. Redet ein Mädchen darüber missbraucht worden zu sein, erwartet den Täter auch wenn er nicht schuldig gesprochen wird, ein Rechtskomitee – 3 Leute wissen sofort Bescheid. Intern darf die Schweigepflicht also verletzt werden. Weiter heißt es, sie schützen den Täter nicht vor Verfolgung – wie auch? Wenn die Verfolgung durch die Polizei begonnen hat, ist dies fast nicht mehr möglich. Hauptproblem bei allen Verfahren war jedoch, dass die Verfahren nicht begonnen. Da man auf Grund der Zwei-Zeugen-Regel intern keine weitere Verfolgung vornahm und extern dieses Thema nicht an die Behörden übergab.

4. In allen Fällen haben ein Opfer und seine Eltern das Recht, einen Kindesmissbrauch zur Anzeige zu bringen. Teilt ein Opfer, seine Eltern oder jemand anders Ältesten eine solche Beschuldigung mit, informieren die Ältesten den/die Betreffenden deutlich über sein Recht, bei staatlichen Stellen Anzeige zu erstatten. Älteste werden niemand kritisieren, der sich zu einer solchen Anzeige entschließt (Galater 6:5).

Natürlich haben Opfer dieses Recht, dass man dies überhaupt erwähnt, erscheint mir befremdlich. Wer kommt denn auf die Idee, dass dies nicht so wäre? Der Hinweis, dass sie dieses Recht haben, ist aber etwas Anderes, als es dem Opfer nahezulegen. Gerade bei Missbrauch sind die ersten Stunden relevant, da an diesem Punkt z.B. noch Genspuren vorhanden sein könnten. Was mir beim Lesen aber auffiel: wenn Älteste Seelsorger sind, dann sollte an dieser Stelle doch eigentlich stehen, dass sie die Opfer moralisch bei der Anzeige unterstützen oder Hilfe anbieten. Natürlich steht es nicht dort.

Die Wachtturm-Gesellschaft räumt hier ein Recht ein, dass den Opfern ohnehin zusteht. Gleicherweise könnte hier auch stehen, dass ein Zeuge Jehovas das Recht hat, wählen zu gehen. Dies wird allein durch das Wahlrecht, verankert im Grundgesetz, geregelt. Doch einem Zeugen Jehovas ist klar, dass er von diesem Recht zu wählen keinen Gebrauch machen würde, weil es sein „biblisch geschultes Gewissen“ verletzt.

Noch befremdlicher wirkt der letzte Satz für mich. Wer kommt denn auf die Idee, dass Älteste eine Anzeige dieser Art kritisieren? Dies zeigt, dass es eine Tendenz gab und vielleicht immer noch gibt, dass Opfer dafür kritisiert wurden bzw. werden. Auch die Bibelstelle ist zweideutig: „Denn jeder wird seine eigene Last tragen.“ Ein Opfer dieser Taten darauf hinzuweisen, dass es eine Last sein kann, Anzeige zu erstatten, was soll das? Die Last ist der Missbrauch, die Folgen daraus sind sicher auch eine Last, welche aber auf den Geschehnissen zuvor basiert.

5. Erfahren Älteste von irgendeinem Vorwurf des Kindesmissbrauchs, nehmen sie unverzüglich Rücksprache mit dem zuständigen Zweigbüro von Jehovas Zeugen. Damit wird gewährleistet, dass gesetzliche Anzeigepflichten von Kindesmissbrauch beachtet werden (Römer 13:1). Selbst wenn Älteste gesetzlich nicht verpflichtet sind, Behörden von einer Beschuldigung zu unterrichten, wird das Zweigbüro von Jehovas Zeugen die Ältesten anweisen, dies zu tun, wenn ein Minderjähriger der Gefahr weiteren Missbrauchs ausgesetzt ist oder ein anderer wichtiger Grund besteht. Die Ältesten stellen auch sicher, dass die Eltern über einen Missbrauchsvorwurf ihr Kind betreffend informiert werden. Sollte der Beschuldigte ein Elternteil sein, werden die Ältesten den anderen Elternteil informieren.

Wie Zeugen Jehovas mit Missbrauchsfällen umgehen
Grafiken: https://www.fvn.no/nyheter/norgeogverden/i/xRWkJp/The-Elder

An dieser Stelle erhalten wir einen ersten Einblick in den Ablauf. Die Ältesten rufen das Zweigbüro an (Anruf, laut internen Ältestenbrief) und klären, was sie rechtlich machen müssen. Es bedeutet, dass die Organisation den rechtlich minimalsten Weg geht, ohne ein Haftungsrisiko zu riskieren. Der nächste Satz zeigt dies: eine Information der Behörden erfolgt, wenn weiterer Missbrauch zu erwarten ist oder ein anderer „wichtiger Grund“ (was das auch immer ist) besteht. Also, Älteste sind an keine Schweigepflicht gebunden, zeigen aber keine einmaligen Übergriffe an. Dies ist ein willkürliches Vorgehen, welches nicht dem Kindeswohl dient. Woher will man wissen, ob ein Täter nochmal rückfällig wird? Älteste besitzen keinerlei Qualifikation für die Seelsorge oder den Umgang mit Missbrauchsopfern, sprich, selbst die Informationen die Selters bekommt, sind nicht auf fachkundiger Ebene. Jedoch scheint es Ängste zu geben, auch Ersttäter anzuzeigen.

6. Eltern tragen die Hauptverantwortung für den Schutz, die Sicherheit und die Anleitung ihrer Kinder. Eltern, die mit einer Versammlung von Jehovas Zeugen verbunden sind, werden deshalb dazu angehalten, diese Verantwortung jederzeit sehr ernst zu nehmen…

Natürlich tragen Eltern die Hauptverantwortung, niemand würde dies bestreiten. Doch die Eltern werden durch die Organisation teilweise ihrer Möglichkeiten enthoben. Sie kennen die Regeln des Ältestenbuches nicht, müssen an Aktivitäten teilnehmen, welche es schwermachen, den Umgang einzuschränken (gruppenweises Zeugnisgeben, Versammlungen, …) und sie erfahren niemals, wer eine Gefahr für die Kinder sein könnte, obwohl es die Ältesten wissen. Dazu verkehren Zeugen in einem Sozialkreis, dessen Schnittmenge primär der Glauben ist, weniger Freundschaft oder andere Dinge.

7. Bei der Belehrung und anderen Aktivitäten trennen Versammlungen von Jehovas Zeugen Kinder nicht von ihren Eltern (Epheser 6:4). Unsere Versammlungen unterhalten zum Beispiel keine Waisenhäuser, Sportvereine, Tagespflegeeinrichtungen und sie organisieren keine Jugendgruppen, Kindergottesdienste oder andere Aktivitäten, bei denen Kinder von ihren Eltern getrennt werden.

Was soll die Bibelstelle dort? Gerade der Missbrauch in den Reihen der Zeugen hat gezeigt, dass Kinder besonders durch den Umgang mit Erwachsenen einer Gefahr ausgesetzt sind. Eine Trennung sagt nicht automatisch etwas über das Risiko aus. Jedoch passt dies zu den Lehren und ist eigentlich nur eine Rechtfertigung des Status Quo.

Älteste sind bestrebt, ein Opfer von Kindesmissbrauch mitfühlend, verständnisvoll und liebevoll zu behandeln (Kolosser 3:12). Als Seelsorger strengen sie sich an, einem Opfer aufmerksam und mit Einfühlungsvermögen zuzuhören und ihm Trost zu vermitteln (Sprüche 21:13; Jesaja 32:1, 2; 1. Thessalonicher 5:14; Jakobus 1:19). Es ist eine persönliche Entscheidung, ob ein Opfer und seine Familie professionelle psychologische Betreuung in Anspruch nehmen möchten.

Jeder ist bestrebt, so mit einem Missbrauchssopfer umzugehen. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Kompetenz der „Seelsorger“, da jedwede fachliche Ausbildung fehlt. Und natürlich ist es eine persönliche Entscheidung, welche Form der Hilfe man annimmt. Aber sollte man dies nicht den Opfern raten? Hier tritt die Ansicht hinsichtlich psychischer Hilfe wieder zu tage. Seit eh und je haben Zeugen ein Problem damit und empfehlen eher Gebet und Dienst zur Heilung.

9. Niemals verlangen Älteste, dass ein Opfer von Kindesmissbrauch seine Beschuldigung in Gegenwart eines mutmaßlichen Missbrauchstäters vorbringt. Jedoch kann ein Opfer, wenn es erwachsen ist und es wünscht, dies tun. Auch kann ein Opfer zur moralischen Unterstützung von einer männlichen oder weiblichen Vertrauensperson begleitet werden, wenn es den Ältesten seine Beschuldigung vorträgt. Eine Beschuldigung kann auch in Form einer schriftlichen Erklärung erfolgen, wenn ein Opfer dies bevorzugt.

© Kwennie Cheng

Hier wird das Verfahren des Rechtskomitees vereinfacht dargestellt. Kinder sitzen drei Männern gegenüber die sie befragen. In der Geheimverhandlung dürfen sie als Minderjährige eine Vertrauensperson mitbringen. Ein kindgerechter Umgang mit diesem Thema sieht für mich anders aus. Von einem Kind zu fordern, den Missbrauch niederzuschreiben ist einfach nur pervers und erneut traumatisierend. Das Problem ist die Verfahrensstruktur, nicht die Details.

10. Kindesmissbrauch ist eine schwere Sünde. … Ein Mitglied der Versammlung, das ein Kind missbraucht hat und reuelos ist, wird von der Versammlung ausgeschlossen und nicht mehr als ein Zeuge Jehovas betrachtet (1. Korinther 5:13). …

Und hier sieht man das ganze Problem: Für Zeugen ist und bleibt Kindesmissbrauch eine Sünde, welche durch Reue behoben werden kann.

11. Wird festgestellt, dass jemand, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat, bereut und ein Zeuge Jehovas bleiben kann, werden Einschränkungen hinsichtlich der Versammlungsaktivitäten dieser Person festgelegt. Die Ältesten werden die Person ausdrücklich anweisen, niemals mit Kindern allein zu sein, keine Freundschaften mit Kindern aufzubauen oder Kindern Zuneigung zu zeigen. Zudem weisen die Ältesten Eltern minderjähriger Kinder in der Versammlung darauf hin, dass es notwendig ist, eventuelle Kontakte ihrer Kinder zu dem Betreffenden zu überwachen.

Ob es reicht, die Eltern zu informieren, dass sie den „Kontakt überwachen“ sollen? Redet man mit Zeugen, so wissen viele nichts über die weltweite Entwicklung hinsichtlich des Kindesmissbrauchs.

Wie Stephan Lett sagte, alles Lügen Abtrünniger. Was denken Eltern bei dem Hinweis?

12. Wer ein Kind missbraucht hat, ist für Jahrzehnte nicht geeignet – wenn überhaupt jemals –, irgendwelche Dienstaufgaben oder eine Aufsichtsstellung in der Versammlung zu übernehmen (1. Timotheus 3:1-7, 10; 5:22; Titus 1:7).

Persönlich bin ich der Meinung, dass diese Personen generell ungeeignet sind. Wie kann ohne professionelle Einschätzung sichergestellt werden, dass durch den Ablauf von einigen Jahren sich die Person geändert hat?

Zusammenfassend betrachte ich dieses Schreiben als belanglos, da man sich an keinem Punkt der eigentlichen Verantwortung stellt oder wirkliche Veränderungen zum Schutz der Kinder unternimmt. Nirgends ist zu erkennen, dass man sich wie die katholische Kirche der Vergangenheit stellt und tiefgreifende Änderungen anstrebt. Es ist nur ein Feigenblatt, welches die Flut an Berichten abdämpfen und zeigen soll, wie angeblich gut gegen Missbrauch vorgegangen wird.

Vielleicht klingen meine Aussagen zu kritisch. Daher hier noch einige Zitate aus den Zeitschriften der WTG in denen andere kritisiert wurden, welche jedoch ebenso zutreffend auf Zeugen sein könnten:

Die Times berichtete: „Der Erzbischof von Neufundland hat sein Amt niedergelegt, nachdem die Verantwortlichen der katholischen Kirche nichts oder nur unwirksame Schritte angesichts eines dreijährigen Skandals unternommen hatten, zu dem es gekommen war, weil katholische Priester und katholische Laien wegen sexuellen Mißbrauchs von Meßdienern, von verwaisten Jugendlichen und anderen angeklagt wurden.“ Ein Priester, der 1979 das erste Mal wegen schwerer Unzucht angeklagt war, wurde kürzlich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er sich in 36 Anklagepunkten für schuldig bekannt hatte.

In der Regel werden diese Fälle vertuscht, und eine nennenswerte Disziplinarmaßnahme bleibt aus. Ein Priester wird eventuell in eine andere Gemeinde oder in eine andere Stellung versetzt, wo dann die Schlechtigkeit von neuem begangen werden kann. Aber hier fühlte sich der Erzbischof bewogen, mit folgender Erklärung aus seinem Amt zu scheiden: „Wir sind eine sündige Kirche. Wir sind nackt. Unser Zorn, unser Schmerz, unsere Angst, unsere Schande ist in der ganzen Welt zu sehen.“ (Vergleiche Offenbarung 17:15-18.)
Erwachet!, 8. November 1990, S.31

„Die meisten von uns würden — gutgläubig wie wir sind — niemals annehmen, daß es innerhalb der Kirche zu sexuellem Mißbrauch kommt, geschweige denn, daß Geistliche sich dessen schuldig machen“, sagte Pfarrerin Sylvia Hamilton von der Vereinigten Kirche von Kanada. Sie deutete jedoch an, daß sexueller Mißbrauch „ein Hauptproblem“ ist. Wie in der kanadischen Zeitung The Toronto Star zu lesen war, ist sexueller Mißbrauch „— von sexistischen Witzen bis zu aufgezwungenen sexuellen Handlungen — im Verhältnis gesehen innerhalb der Kirche genauso verbreitet wie in der weltlichen Gesellschaft, wenn nicht sogar noch weiter verbreitet“. Peter Lougheed, Mitglied einer Sonderkommission der Vereinigten Kirche von Kanada, gab zu, daß „die Kirche für Frauen und andere Gemeindemitglieder noch unsicherer ist als der weltliche Arbeitsplatz“. Weiter hieß es in dem Bericht: „Nachdem das Problem jahrelang geleugnet und verheimlicht wurde, kommt es jetzt wie aufsteigende Blasen in einem Morast zum Vorschein.“
Erwachet!, 8. März 1993, S.28

„EINE sexuelle Krise zerrt am Zentralnervensystem der katholischen Kirche“, erklärte Jason Berry, ein Autor aus Louisiana (USA), der für seinen Artikel über Pädophilie im National Catholic Reporter mit einem Preis des katholischen Presseverbandes ausgezeichnet wurde. Berry sagte in der Washington Post über perverse sexuelle Handlungen von Geistlichen an Kindern:

„Seit 1985 werden aus ganz Amerika und Kanada zahllose Fälle von Pädophilie berichtet, in die Geistliche oder Laienbrüder verwickelt sind. Aufgrund dessen haben Diözesen in den Vereinigten Staaten hohe Einbußen durch Prozesse, und die Versicherungen decken die Schäden solcher Handlungen nicht mehr ab. Diese Änderungen erfolgten in Verbindung mit zahlreichen Berichten, aus denen hervorgeht, daß möglicherweise 10 bis 20 Prozent der US-amerikanischen Geistlichen praktizierende Homosexuelle sind.“

An dem Problem ist zweifellos nicht unwesentlich die unbiblische Vorschrift des Zölibats schuld, die den Geistlichen verbietet zu heiraten. Doch die Bibel, Gottes Wort, erklärt eindeutig, daß jeder, der im christlichen Dienst steht, heiraten darf. In der katholischen Allioli-Bibel heißt es beispielsweise: „Es muß aber der Bischof … e i n e s Weibes Mann [sein]“ (1. Timotheus 3:2). Und sie sagt außerdem, daß das ‚Verbot zu heiraten‘ ein Beweis dafür ist, daß „einige vom Glauben abfallen … und irreführenden Geistern und Teufelslehren Gehör geben“ (1. Timotheus 4:1-3).
Erwachet!, 8. Dezember 1990, S.31

Babylons Hurerei aufgedeckt. Aus Offenbarung 14:8 geht hervor, daß Babylon die Große eine Hure ist. Ihre Geistlichkeit ist für ihre unmoralische Handlungsweise bekannt. Fernsehevangelisten haben ihre Herden geschoren und Hunderte von Millionen Dollar eingestrichen, während sie gleichzeitig ein offenkundig unmoralisches Leben führten. Auch der Ruf der katholischen Priesterschaft wird immer zweifelhafter, wie die folgende Meldung im Beacon Journal vom 3. Januar 1988 zeigt, das in Philadelphia (Pennsylvanien, USA) erscheint: „Hunderte von Kindern, die in den vergangenen fünf Jahren von katholischen Priestern in den Vereinigten Staaten mißbraucht worden sind, leiden an verschiedenen emotionellen Störungen, wie von Eltern, Psychologen, Polizeibeamten und Anwälten verlautet, die mit den Fällen zu tun haben.“ Durch sexuelle Unmoral haben viele Geistliche Groß-Babylons ihrem Ruf sehr geschadet.
Erwachet!, 15. Dezember 1988, S.21

Reaktionen zu diesem Beitrag

  1. Waltersvideoblog sagt:

    Toller Beitrag. Das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen. Kindesmissbrauch wird in erster Linie als Missetat (bezogen auf die Bibel) angesehen. Natürlich gibt es dieses Problem auch in anderen Gemeinschaften. Doch sollte man das hier nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was tat denn die Organisation der Zeugen Jehovas AKTIV gegen Kindesmissbrauch? Publikationen drucken und „Kindervideos“ veröffentlichen. WOW!!!!
    Statt sich selbst einzugestehen, dass was nicht richtig läuft in der Organisation, verharmlost man es oder lenkt ab.
    Ich fühle mich geehrt, dass mein Video hier mit einfließen darf.

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  2. Eva-Maria Hildebrand sagt:

    Bei der permanent rieselnden Belehrung die die Organisation den Zeugen angedeihen lässt, dürfte nicht ein einziger Mißbrauch vorkommen!

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  3. Barbara Kohout sagt:

    Die Erfahrungsberichte der Opfer, die mir an der Hotline erzählt wurden, widersprechen den wohlklingenden Worten und Absichtsbeteuerungen eklatant. Da mussten minderjährige Missbrauchs-opfer sehr wohl allein vor dem Komitee und in gegenwart des Täters aussagen. Ich kann das alles, was ich an Ungeheuerlichkeit in den vergangenen wenigen Jahren meiner Aufklärungsarbeit erfahren habe nicht wiederholen. Nur, wenn ich solche „Stellungnahmen“ lese wird mir speiübel.

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  4. Petra Stein sagt:

    Mal von einer ganz anderen seite betrachtet…..ware es nicht an den aeltesten den taeter zu einer selbstanzeige zu bewegen? DAS waere der erste kleine schritt zu taetiger reue, die doch immer so von der org. propagiert wird.

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    1. Sebastian sagt:

      Auch dies wäre ein Schritt, wobei das Opfer dadurch in eine Aussage gedrängt würde – zumindest könnte die WTG so argumentieren. Aber egal, welchen Weg die WTG wählt, aktuell ist keine vernünftige Lösung erkennbar. Das Problem dabei liegt aber in der Struktur: man sieht nach wie vor eine Sünde darin, und geht den normalen „Sühneweg“. Solange diese Sicht vorherrscht, kann es m.E. keine zufriedenstellende Lösung geben. Bei einem Mord, wird dies ja auch nicht so hirnrissig gehandhabt.

  5. Schröder sagt:

    „Vielleicht klingen meine Aussagen zu kritisch“

    Nein, klingen sie nicht. Es ist offensichtlich, dass die Veröffentlichung der WTG keine Richtlinien sind, um Opfer zu schützen. Es ist eine PR-Maßnahmen vor dem Hintergrund der voranschreitenden internationalen Kritik.

    Für den, der die Untersuchungen der letzten Jahre kennt (u.a. ARC) ist die Veröffentlichung nicht ansatzweise lösungsorientiert und konstruktiv. Opferschutz ist kleingeschrieben während der Schutz der Organisation wieder einmal sehr groß geschrieben wird. Relevante internen Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel werden in der Veröffentlichung nicht mal angekratzt. Transparenz Fehlanzeige.

    Ich hätte mir eine Selbstverpflichtungen gewünscht. Das wäre ein echter Fortschritt gewesen. Wenn die WTG an einem vernünftigen Opferschutz interessiert wäre, warum veröffentlichen sie dann nicht, dass sie die Strafverfolgungsbehörden proaktiv schnellstmöglichst und effektiv (auch wenn es keine zwei Augenzeugen gibt) einbezieht, damit Beweise schnell und gerichtsverwertbar sichergestellt werden können. Täter würden durch so ein proaktives Vorgehen abgeschreckt und die strikte Umsetzung der Selbstverpflichtung würden weitere Übergriffe erschweren. Eine erhöhte Anzeigebereitschaft ausgehend von der WTG und unabhängig von der Zwei-Zeugen-Regel wäre eine wichtige Präventionsmaßnahme, die in der Veröffentlichung leider an keiner Stelle genannt wird. Eine Selbstverpflichtung sollte auch beinhalten, dass man schon beim Verdacht von solchen Straftaten und der frühen Phase unabhängige und qualifizierte Personen (sowohl bei den Gesprächen als auch bei der Fallbeurteilung) mit ins Boot holt, um zum einen die Retraumatisierungen der Opfer zu verhindern und zum anderen einen unabhängige Sachverstand zu haben. Ein unabhängiger Sachverstand ist unbedingt notwendig, weil jede Organisation ein Eigeninteresse hat (Imagepflege usw.) und nur so Vertuschungsversuche verhindert werden können. Das betrifft ganz besonders Instituten mit einem absoluten Wahrheitsanspruch wie die WTG. Außerdem sollte die Selbstverpflichtung auch das Vorgehen der Ältesten opferfokussiert regeln. Zum Beispiel sollten Verdächtige nicht von Älteste befragt werden oder in ein Rechtskomitee geladen werde (jedenfalls bevor „weltliche“ Ermittlungen nicht abgeschlossen sind), damit Täter nicht gewarnt sind und evtl. Beweise vernichten können. Behörden sollten effektiv zugreifen können! Darüber hinaus sollte eine ehrliche und tiefgreifende Aufarbeitung erfolgen sowie eine aktive Zusammenarbeit mit Opferschutzorganisationen (inklusive finanzielle Entschädigungen). All das vermisse ich bei der Veröffentlichung, die ein so wichtiges Thema wie Kindesmissbrauch behandelt.

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    1. Sebastian sagt:

      Als ersten Schritt würde ich mir etwas ganz einfaches wünschen:
      Das öffentliche Eingeständnis dieses Problems, der Fehler in der Vergangenheit und das Bitten um Vergebung. Erst wenn offen darüber geredet werden kann, kann es Veränderungen geben.

  6. Hans Plüss sagt:

    Ich habe einfach ein gewisses Problem. Sexueller Missbrauch ist schrecklich, da sind wir uns einig, keine Frage. Die Frage ist lediglich: Ist er in jedem Falle beweisbar? In den allermeisten Fällen steht Aussage gegen Aussage! Wem muss, darf, soll man mehr glauben? Dem Opfer, weil es allenfalls als der schwächere Part erscheint? Dem vermeintlichen Täter, weil er alle Anschuldigungen vehement bestreitet, aber in Beweis-Notstand gerät, weil der Sache logischerweise entsprechend niemand dabei war und er kein Alibi vorweisen kann? Ist die Abwesenheit eines Alibis tatsächlich Schuldbeweis genug? Wie oft haben Gerichte und auch andere Instanzen schon erlebt, dass beispielsweise bei einer Kampfscheidung die Frau den Mann des Missbrauchs der Kinder anklagt, was sich hinterher als völlig haltlos erwies? Auch andere Umstände sind durchaus denkbar: Hass, Neid, „Rechnung begleichen“, Konkurrenz, usw. Bei solchen Beurteilungen, sei es privat oder offiziell vor Gericht, wird nicht selten der alte juristische Grundsatz des „in dubbio pro reo“ zu wenig berücksichtigt.

    Wenn Jehovas Zeugen sich dieser Untaten schuldig gemacht haben, gehört das erwähnt und geahndet. Nebst dieser Gemeinschaft hört man allenfalls noch von der Katholischen Kirche, dass dort die Pädophilie bis Stufe Bischof und Kardinal grassiert. Warum hört man von anderen Denominationen nichts zu diesem Thema? Gibt es den Missbrauch nicht auch bei den Evangelischen, bei den Juden, bei den Moslems? Gerät da die ganze Berichterstattung über die Zeugen Jehovas nicht einfach in eine schiefe Lage, wenn man unaufhörlich darauf herumhämmert, alles Andere daneben aber völlig ausser Acht lässt? Wo bleibt da die in allen Fällen erforderliche Ausgewogenheit?

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    1. Sebastian sagt:

      Hallo Hans,
      du sprichst hier eine spannende Frage an – die m.E. gleichzeitig Teil des Problems ist.

      Stellen wir uns vor, ein potentielles Opfer (meist weiblich) redet mit den Ältesten. Dann kommt es zu einem Rechtskomitee. Das Opfer sitzt 3 Männern ohne jegliche Schulung gegenüber, die ihr Amt durch Treue zur LK erreicht haben. Der Täter – ein Mitältester – streitet das Verbrechen ab. Das Opfer kann keinen zweiten Zeugen beibringen, wie auch? Das Rechtskomitee tagt und entscheidet eher zur Sicht des Täters. Das Opfer wird durch die Anhörung und durch die Entscheidung ein zweites Mal zum Opfer und ggf. erneut traumatisiert. Ein Widerspruch richtet sich gegen Formverstöße, nicht gegen inhaltliche Verstöße. Der Täter kann je nach Entscheidung weiter handeln, nirgends wird etwas erfasst, die Gemeinde wird nicht gewarnt.

      Und jetzt spielt man das Ganze mal anders ab.
      Ein potentielles Opfer redet mit den Ältesten. Diese verweisen sie auf die Polizei. Geschulte Personen reden dann mit Opfer und Täter, ein Gutachter untersucht ggf. das Opfer. An Hand der Ergebnisse von Befragung und Untersuchung erfolgt der weitere Rechtsweg. Die Judikative und Exekutive sind involviert, alle Beteiligten haben Widerspruchsmöglichkeiten zu dem Urteil. Da niemand Gemeindemitglied ist – dies wäre vermutlich wegen einer Befangenheit exkludiert – bestehen keine Bezugspunkte zu Rang oder Stellung in der Gemeinde. Das Verfahren und das Ergebnis sind zumindest teilweise einsehbar.

      Sicher wird dies nie eine absolute Sicherheit und Garantie darstellen – aber welche der beiden Varianten wären für das Opfer besser und fairer? Welche der Entscheidungen wären vermutlich faktenbasierter?

      Zu deiner Frage hinsichtlich anderer Denominationen, eine absolut persönliche Meinung. Deutschland hat an diesem Punkt ein mediales Problem. Katholikenbashing ist sehr einfach, sie sind die Einzigen die in der Presse relevant auftauchen. Wenn man dem folgt, was weltweit contra in D passiert, ist es erschreckend: https://old.reddit.com/r/exzj/comments/83v847/berichterstattung_%C3%BCber_zeugen_jehovas_in/
      Legt man dieses Beispiel als Messstab an, so sollte man das Redress-Scheme der ARC betrachten: https://old.reddit.com/r/exzj/comments/avo9v0/australian_entsch%C3%A4digungsfond/ – die meisten Organisationen unterstützen dies, ZJ weigern sich. Natürlich ist es einfacher, jemand in der Presse – zu Recht – vorzuführen, wenn er sein Verbrechen eingesteht. Jedoch sollte man dies ebenso tun, wenn er einfach alles leugnet und verweigert, wie die ZJ.

      Zu dem Thema Ausgewogenheit. Klar, wie oben dargestellt gibt es da ein Problem. ZJ haben je nach Rechenmodell eine um Faktor 4 höhere Missbrauchsrate und tauchen nirgends auf. http://www.infosekta.ch/infos-zu-gruppen-und-themen/jehovas-zeugen/sexueller-missbrauch-an-kindern-in-der-gemeinschaft-der-zeugen-jehovas-spiess-2017/
      Wir sind natürlich eine Seite die einen fachlichen Schwerpunkt hat, ohne Frage. Jedoch können wir nicht die Arbeit stemmen und über Fälle außerhalb der ZJ zu berichten – wir verrichten unsere Arbeit unentgeldlich und investieren unsere Freizeit, um wenigstens den Missbrauch bei ZJ zu thematisieren. Die Gegenfrage müsste ja lauten: Was würdest du ohne Aussteigerseiten über das Thema Missbrauch innerhalb der ZJ wissen?

      Wir freuen uns über jeden Zeitungsartikel der Missbrauch thematisiert und Schuldige damit in die Pflicht nimmt. Jedoch sind wir ein Fachblog der es gerade so schafft, einen Fachbereich abzudecken. Jeder Artikel hier bedeutet mehrere Stunden und Tage an Recherche, neben unserem regulären Leben. Wären wir ein Fachblog über Kindesmissbrauch wäre es sicher Einseitigkeit – jedoch sind wir dies nicht. Ehrlich gesagt wäre es mir lieber gewesen, keinen Artikel über Missbrauch innerhalb der ZJ schreiben zu müssen. Aber das muss sein, weil es sonst aktuell niemand tut. Wir agieren eher gegen Einseitigkeit als dafür.

    2. Michael sagt:

      Kindesmissbrauch ist zweifelsfrei ein wichtiges Thema. Vor Allem die neuerlichen Berichte der katholischen Kirche erstaunen mich zunehmend, weshalb ich inzwischen auch ausgetreten bin. Ich finde es gut, solche Dinge absolut offen und ungefiltert anzusprechen.

      Was mich an der Ausarbeitung hier allerdings extrem stört, ist dieser offensichtlich populistische Hintergrund. Ich bin überrascht, in welcher Klarheit die Zeugen Jehovas das Thema ansprechen und zu sofortigen Maßnahmen anregen. Das hätte ich mir in unserer Kirche auch gewünscht, denn dort erfährt man das Problem nach vielen Jahren ja nur aus der Tageszeitung.

      Es ist zu offensichtlich, dass Ihr ein „persönliches“ Problem mit den ZJ habt. Anders lässt sich nicht erklären, dass selbst die m. M. nach anerkennungswürdigen Passagen aus dem o. g. Artikel bis zum Limit denunziert werden. Hilfreicher wäre, dem tatsächlichen Problem einen realisierbaren Ansatz gegenzustellen und dann einen echten Insider aussagen lassen, wie es in der Praxis tatsächlich unter gegebenem Praxisdruck verstanden und gelebt wird. Ebenso würde mich ein vergleichbares Statement der katholischen oder evangelischen Kirche interessieren.

      Ich hoffe, dass dieses Thema künftig noch mehr gebührende Beachtung findet und nicht durch persönliche Befindlichkeiten verwässert wird.

  7. Stern sagt:

    Ich verstehe den Artikel anders.

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  8. Mr.WasGehtSieDasAn sagt:

    „Kindesmissbrauch eine Sünde, welche durch Reue behoben werden kann.“
    Es ist eine Straftat die zwingend strafrechtlich verfolgt werden MUSS! Nur weil ich Reue zeige heißt es nicht das ich es auch so meine. Absoluter Bullshit so eine Aussage zu verfassen, krank, wirklich abartig.

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