Australien: Ernennungen von Ältesten und Dienstamtgehilfen nun Sache der Working with Children

Die Untersuchungen der Royal Commission in Australien haben dazu geführt, dass religiöse Institutionen stärker reglementiert werden, damit Kinder innerhalb der Organisationen besser geschützt werden. Unter anderem dürfen „Geistliche“ ihre Tätigkeit nur noch nach erfolgreicher Prüfung durch den Working with Children Check aufnehmen oder fortsetzen. Diese Änderung betrifft auch Zeugen Jehovas.

Bisher werden Älteste und Dienstamtgehilfen, die als Aufseher in den Gemeinden der Zeugen Jehovas fungieren, von sogenannten Kreisaufsehern ernannt. Hierbei spielen vor allem „spirituelle Erfordernisse“ eine Rolle. Zeugen Jehovas sprechen in diesem Zusammenhang von einer „theokratische Ernennung“. In einem Artikel „Aufseher und Dienstamtgehilfen theokratisch ernannt“, aus dem Wachtturm von Januar 2015, wurde dieser Begriff näher erklärt. Dort hieß es, dass Gemeindeaufseher in den Versammlungen der Zeugen Jehovas durch heiligen Geist, also unter der Leitung Gottes, ernannt werden. Um Kindesmissbrauch „vorzubeugen“, wird seitens der Versammlungsältesten, vor einer Ernennung, die Frage gestellt: „Hast du jemals ein Kind sexuell belästigt oder missbraucht?“ (Hütet die Herde Gottes – Kapitel 3. Abs. 13). Man vertraut darauf, dass ein eventueller Sexualstraftäter ehrlich antwortet. Inwieweit das ausreicht, muss jeder für sich selbst beantworten.

Der Wachtturm-Artikel besagt außerdem:

Wenn Elemente der Welt versuchen, auf diese Ernennungen Einfluß zu nehmen, weigert sich das Volk Jehovas, Zugeständnisse zu machen.
Aufseher und Dienstamtgehilfen theokratisch ernannt

Zumindest in Teilen Australiens trifft dies nun nicht mehr zu. Eine Ernennung von Ältesten und Dienstamtgehilfen darf nun erst erfolgen, wenn der Working with Children Check positiv verlaufen ist. Auf der Webseite der Working with Children, heißt es dazu:

Der Working with Children Check unterstützt dabei, Kinder vor sexuellen oder physischen Schäden zu schützen, indem sichergestellt wird, dass Menschen, die mit Kindern arbeiten oder sich um sie kümmern, einem Screening-Prozess unterzogen werden.
About the Check

Dieser Prozess existiert bereits seit dem Jahr 2000. Doch die Untersuchungen der Royal Commission haben ergeben, das Zeugen Jehovas die Zusammenarbeit mit der Working with Children anscheinend nicht für erforderlich hieltenIm Report von 2016 zur Case study 29 hieß es:

Die allgemeine Praxis der Organisation der Zeugen Jehovas, sexuellen Missbrauch von Kindern nicht an die Behörden zu melden, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, untergräbt die Wirksamkeit des Working with Children Check in Bezug auf Zeugen Jehovas.
Report of Case Stady No. 29, Kapitel 7.1, Seite 62

Während der Untersuchungen im Jahr 2015, befragte der Anklagevertreter, Angus Stewart, den Leiter der Rechtsabteilung der Watchtower Bible & Tract Society of Australia, Rodney Sprinks. In dieser gab Sprinks zu, dass die Wachtturm-Gesellschaft an einer Zusammenarbeit mit der Working with Children Organisation nicht interessiert ist. Diese Zusammenarbeit würde zwar keine ihrer religiösen Prinzipien verletzen, trotzdem war die Organisation nicht bereit, irgendwelche Vorschläge in ihren Prozessen zu implementieren.

Da die Organisation sich weigertedie einfachsten Schutzvorkehrungen für Kinder umzusetzen, regeln nun in Teilen Australiens, seit dem 1. August 2017, staatliche Gesetze die Ernennungen von Dienstamtgehilfen und Ältesten. Hierbei untersucht die externe Organisation, ob die empfohlene Person dazu berechtigt ist, in einer verantwortlichen Stellung mit Kindern zu arbeiten. Unter anderem wird geprüft, ob die zu ernennende Person in der Vergangenheit bereits auffällig im Umgang mit Kindern war oder strafrechtlich aufgefallen ist.

Ernannte Älteste oder Dienstamtgehilfen, die den Check erfolgreich bestanden haben, erhalten einen Ausweis, der ihnen erlaubt ihr Amt, innerhalb der Gemeinde, aufzunehmen. Sollten Amtsträger ohne diese Karte tätig werden, ergeben sich daraus Geld- oder Haftstrafen.

Verstöße gegen die Richtlinien der Working With Children werden mit Geld- oder Haftstrafen geahndet.
http://www.workingwithchildren.vic.gov.au/home/about+the+check/offences-and-penalties/organisations+offences/

Die Überprüfung durch die Working with Children gilt rückwirkend auch für bereits ernannte Älteste und Dienstamtgehilfen.

Laut einer bestätigten Quelle soll am Mittwoch, den 13. September 2017, während einer Versammlung in Sydney, die Ernennung eines Dienstamtgehilfen, mit Erwähnung des Working with Children Check, erstmals bekannt gegeben worden sein.

John Redwood, ein Aktivist aus den USA,  hat in Rücksprache mit einer staatlichen Behörde in Erfahrung gebracht, dass man dabei ist, dieses Verfahren auf ganz Australien auszuweiten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Reglungen auch in anderen Ländern Anklang finden.

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