Warum sind Jehovas Zeugen politisch neutral?

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Fragt man einen Zeugen Jehovas ob er wählen geht, so antwortet er wahrscheinlich: „Nein, ich habe meine Wahl getroffen und Gottes Königreich gewählt.“  Würde man ihn fragen, ob er es sich nicht einfach macht, wenn er sich der Demokratie verweigert, so antwortet er vermutlich: „Die Demokratie gibt mir das Recht nicht zu wählen, und dieses beanspruche ich.“

Wenn man sich nun als Zeuge mit Zeugen unterhält, so ist eigentlich klar warum man nicht wählen geht: politische Neutralität und das Vertrauen auf Gottes Königreich. Als Ehemaliger war dies ein alltägliches Thema und die Antwort war selbstverständlich. Doch wie kam ich zu dieser Antwort?

Beginnen würde ich bei der Sicht welche die Organisation vertritt, basierend auf dem Anerkennungsverfahren zur KdöR und der offiziellen Quellen.

Von diesen Ausgangspunkten aus spricht der Senat den Zeugen Jehovas im Hinblick auf ihre Ablehnung der Teilnahme an staatlichen Wahlen die für die Verleihung der Körperschaftsrechte ausreichende Loyalität gegenüber dem demokratischen Staat ab. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat in der Literatur schnell ein lebhaftes Echo ausgelöst. Nachdem anfangs die eher positiven Stellungnahmen wohl überwogen haben, hat sich in neuerer Zeit die Kritik vor allem an dem Erfordernis der „Staatsloyalität“ verstärkt.
Der Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland nach dem „Zeugen-Jehovas-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, Armin Pikl und Gajus Glockentin, antworteten als Erwiderung gegen die erhobene Kritik im Anerkennungsverfahren wie folgt:

Der Versuch von Link [Prof. Dr. Ch. Link], einen Druck durch „die Androhung des Gemeinschaftsentzugs“ zu konstruieren und damit das Verhalten der Religionsgemeinschaft sogar in die Nähe der Straftatbestände zu rücken, geht fehl. […] Selbst der Enquete-Endbericht belegt durch die wissenschaftliche Untersuchung, daß „der freiwillige Ausstieg aus neuen religiösen Bewegungen ohne Hilfe möglich“ sei. Die dort empfundenen Begleiterscheinungen seien nicht anders als diejenigen, „die mit jedem emotional bedeutsamen Rollenwechsel verbunden“ sind. Mit dieser wissenschaftlichen Erkenntnis werden den Ausführungen von Links die Grundlagen entzogen.
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin Pikl und Gajus Glockentin zum Gutachten von Prof. Dr. Ch. Link

Ohne näher auf das Thema Ausschluss einzugehen, wird hier nicht der Ausschluss wegen Teilnahme an Wahlen in Frage gestellt, sondern nur darauf eingegangen, dass der Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft aus Sicht der Rechtsanwälte nicht schlimm sei.

Weiter heißt es in der Stellungnahme:

Link hat bereits „erhebliche Zweifel“, daß Zeugen Jehovas zu einer eigenen Entscheidung in Gewissensfragen fähig sind, da sie durch Drohung mit Gemeinschaftsentzug und seinen einschneidenden Folgen nicht mehr die freie Wahl hätten, wie sie sich in Fragen der Wahlenthaltung […] verhalten sollten. „Eine Ausübung von Gewissenszwang mit schwerwiegenden sozialen Konsequenzen für den Fall der Nichtbefolgung ist jedenfalls mit der grundgesetzlichen Wertordnung unvereinbar und läßt die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwartende Rechtstreue vermissen“.

Dabei enthalten diese Entscheidungen die Anerkennung der Tatsache, daß es sich bei den von Zeugen Jehovas getroffenen Gewissensentscheidungen um Individualentscheidungen und nicht um eine „kollektive Gewissensausübung“ unter dem Druck von Sanktionen seitens der Religionsgemeinschaft handelt, weil die Entscheidung über Gewissensfragen vorverlagert ist, und zwar bereits vor den Zeitpunkt der Taufe des einzelnen Zeugen Jehovas, das heißt, des Beitritts zur Religionsgemeinschaft. 
Stellungnahme von Rechtsanwalt Armin Pikl und Gajus Glockentin zum Gutachten von Prof. Dr. Ch. Link

Hier wird die Wahlenthaltung wieder eingeräumt, aber um eine interessante Argumentation erweitert. Zeugen Jehovas müssen mit dem Ausschluss rechnen, jedoch ist dies kein Zwang sondern eine Entscheidung die angeblich vorverlagert wird. Wenn man dieser Argumentation folgt, sind alle Entscheidungen die man als Zeuge Jehovas trifft und deren Konsequenzen auf den Zeitpunkt der Taufe „vorverlagert“. Wie logisch ist dies? Die Regeln der Zeugen Jehovas greifen meiner Meinung nach in alle Rechte ein, inklusive dem Wahlrecht. Das Wahlrecht steht mir mit 18 Jahren zu. An meinem Beispiel zeigt sich, wie schwierig diese Argumentation ist:

Aufgewachsen in einer Familie von Zeugen Jehovas lies ich mich mit 14 Jahren taufen. Ich kannte die Welt draußen nicht, ich hatte keinen Zugang zum Internet, so wie es die heutige Jugend hatte. Mir standen wenig Möglichkeiten zur Verfügung, diese Lehren zu prüfen. In diesem Alter, als nicht Wahlberechtigter traf ich durch die Taufe eine Entscheidung, welche mir verbietet, wählen zu gehen. Eine Entscheidung, welche der Gesetzgeber mit vielen anderen Rechten erst Erwachsenen zugesteht, da er weiß, dass Jugendlichen oft die Reife zu diesen Entscheidungen fehlt.

Das Dossier zur steuerlichen Gemeinnützigkeit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas führt weiter aus:

Den ZJ wird ein Rechtsanspruch verweigert, weil ihre Anhänger einer Wahlpflicht nicht nachkommen, die es im Rechtssinne gar nicht gibt. Es stellt sich die Frage, ob der zur Neutralität verpflichtete Staat auch dann sein Handeln an Maßstäben ausrichten darf, die auf die religiös-weltanschaulichen Überzeugungen seiner Bürger und ihrer religiösen Vereinigungen Bezug nehmen, wenn ein Verstoß gegen Rechtsnormen nicht ersichtlich ist.
Zur steuerlichen Gemeinnützigkeit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland

Und hier kommen wir auf eine sehr interessante Argumentation, welche die Fragen vom Anfang aufgreift. Wir haben keine Wahlpflicht in Deutschland, dies wird als Grundrecht hingestellt. Doch das Grundrecht, welches jeder hat, ist das Recht zu wählen. Zeugen Jehovas verdrehen hier meiner Meinung nach die Sicht auf die Dinge, da sie generell über ihre Rechte reden, Dinge nicht tun zu müssen. Dazu ein Blick in das Grundgesetz Artikel 38:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 38

Besonders Absatz 2 wird meiner Ansicht nach in diesem Zusammenhang bewusst verdreht, da hier nicht die Rede von „wahlpflichtig“ ist, sondern „wahlberechtigt“. Jeder hat das Recht zu wählen, außer er ist ein Zeuge Jehovas, dann verliert er seine Freunde und seine Familie wenn er dieses Recht beansprucht.

Doch, obwohl dies alles so deutlich beim Anerkennungsverfahren vertreten wurde, wird es schwerer, dies in den Veröffentlichungen zu finden – WTG. Der Wachtturm vom 1.11.1999 wird dazu noch schwammiger, wenn er formuliert, man solle nicht wählen gehen oder den Zettel ungültig abgeben.

Auch das Ältestenbuch bleibt vage:

Jemand schlägt einen Weg ein, der der neutralen Haltung der Christenversammlung widerspricht (Jes. 2:4; Joh. 15:17-19; w99 1. 11. S. 28-29). Wer sich einer nicht neutralen Organisation anschließt, hat die Gemeinschaft verlassen. Jemand, der durch seine Erwerbstätigkeit eng mit einer Tätigkeit verbunden ist, durch die die Neutralität verletzt wird, macht sich eindeutig mitschuldig. Ihm werden bis zu sechs Monate für eine entsprechende Änderung eingeräumt. Nimmt er sie nicht vor, hat er die Gemeinschaft verlassen (km 9/76 S. 3-6).
Hütet die Herde Gottes – 2010 (Herausgegeben von Zeugen Jehovas)

Jedoch ist ein kleiner Hinweis versteckt. Der Verweis auf einen Artikel mit dem Thema: Wie betrachten Jehovas Zeugen das Wählen? Damit ist klar, was gemeint ist. Jetzt heißt es: Zeugen Jehovas dürfen wählen gehen, solange sie ihre Stimme nicht dem politischen System geben – dies lassen die Artikel deutlich erkennen. Ansonsten droht Ausschluss.

Im neuen Ältestenbuch ist es noch schwerer (S. 151 Pkt. 4) zu finden, aber trotz allem noch deutlich enthalten:

Jemand schlägt einen Weg ein, der die christliche Neutralität verletzt: (Jes. 2:4; Joh. 15:17-19; lvs S. 60-63, 244) Schließt sich jemand einer nicht neutralen Organisation an, hat er die Gemeinschaft verlassen. Ist jemand durch seine Erwerbstätigkeit eng mit Tätigkeiten verbunden, die die Neutralität verletzen, räumt man ihm gewöhnlich sechs Monate ein, um dies zu ändern. Nimmt er keine Änderung vor, hat er die Gemeinschaft verlassen.
Siehe lvs S. 204-206

Folgt man nun dem Hinweis im Ältestenbuch, sieht man ganz klar auf Seite 60ff was Sache ist. Seite 244 fasst das auch nochmal zusammen:

Sich neutral zu verhalten bedeutet, in politischen Angelegenheiten für keine Seite Stellung zu beziehen (Johannes 17:16). Als Christen unterstützen wir Jehovas Königreich und halten uns wie Jesus aus der Politik heraus.

Deutlicher wird der Wachtturm vom 15.12.2010 auf Seite 5, der speziell an Kinder gerichtet ist:

Hier sieht man, wie selbst Kinder zu diesen Fragen auf Linie gebracht werden. Interessant auch:

In manchen Ländern besteht Wahlpflicht. Nicht zu wählen wird mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe oder Schlimmerem geahndet. Doch Jehovas Zeugen unterstützen das messianische Königreich Gottes, das, wie Jesus sagte, „kein Teil dieser Welt“ ist. Daher lassen sie sich nicht in die politischen Angelegenheiten der Nationen dieser Welt hineinziehen (Joh. 18:36).
Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes, S. 674

Auf der Webseite der Zeugen Jehovas wird man mittlerweile deutlicher:

Jehovas Zeugen sind aus religiösen Gründen politisch neutral und orientieren sich dabei an der Bibel. Wir sind keine Lobbyisten, wählen weder eine Partei noch einzelne Kandidaten, bewerben uns nicht um politische Ämter und stellen uns auch nicht auf die Seite irgendeiner Opposition.
Warum sind Jehovas Zeugen politisch neutral?

Was nach einer freiwilligen Entscheidung klingt, blendet wieder den Gemeinschaftsentzug aus. Jede dieser „freiwilligen Entscheidungen“ ist durch den Ausschluss das zwanghafte Befolgen von Regeln. Wer daher diese Sätze verstehen will, muss den Ausschluss aus der Gemeinschaft als Steuerungselement verstehen. Der Ausschluss entscheidet über den sozialen Tod und auch über die Heilshoffnung jedes einzelnen Zeugen Jehovas.

Somit ist diese Aussage fehlerhaft: „Die Demokratie gibt mir das Recht nicht zu wählen, und dieses beanspruche ich.“ Ehrlich wäre es zu sagen:

„Die Zeugen Jehovas verwehren mir das Recht wählen zu gehen.“

Reaktionen zu diesem Beitrag

  1. Barbara Kohout sagt:

    Genau so ist es! Und nicht nur beim Wahlrecht ist die vielzitierte „Gewissensentscheidung“ eine reine Farce. Ein Mädchen das mit 10 bis 12 Jahren getauft wird, kann keine „vorgezogene Gewissensentscheidung“ treffen, ob es im Falle von Komplikationen bei der späteren Entbindung lieber stirbt, als für sein Neugeborenes am Leben zu bleiben.
    Die Tücke liegt tatsächlich in der raffinierten Sprache. Sie ist so subtil ausgefeilt, dass sie zwar innerorganisatorisch genau verstanden wird, aber die Nicht-Zeugen verstehen nur das, was beabsichtigt wird.

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    1. Oliver Wolschke sagt:

      Ein sehr treffender Vergleich.

  2. Sandro sagt:

    Zeugen Jehovas benutzen es als „Totschlagargument“ dass sie die einzige Religion sind, welche den Wehrdienst verweigert oder nicht wählen geht. Sie sehen das als absoluten Beweis die Wahrheit zu haben. Das ändert aber nichts daran, dass viele ihrer Lehren falsch sind. Die ZJ haben ein völlig falsches Verständnis von Matthäus 24 („unsichtbare Gegenwart“) oder Offenbarung 7 („zwei Klassen Lehre“). Außerdem lehnen auch andere Religionsgemeinschaften Wahlen oder Kriegsdienst ab. Zu Beispiel Christadelphian, Vereinte Kirche Gottes, Reformadventisten, etc., die genannten Religionen haben sogar ähnliche Irrlehren wie die Zeugen Jehovas und ähnliche sektenhafte Züge.

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  3. Erich H. sagt:

    Beinahe schon lustig zu lesen, diese Einwürfe, wenn es denn nicht so traurig wäre.
    Der Nachbar direkt unter uns: Großvater, Großmutter SPD, echte 68er; Vater SPD, erfolgreich parteibuchverbeamtet, Mutter bekennende Grüne (es kriselt hörbar öfter allein schon deswegen, richtig amüsant: Er spürt bei seiner Klimaanlage nicht wirklich was vom Klimawandel), Sohn muss jetzt so 20 sein, politisch vergrämt kann man sagen, obwohl ab dem Grundschulalter schon zu jeder SPD und Grün-Veranstaltugnen mitgeschleppt. Wenn was anderes für ihn anstand, konnte er das vergessen, wurde er da hin mitgeschleppt, wo es nur ging. Wenig überraschend daher eher desinteressiert, obwohl er alle in der Familie vorgegebenen Verhaltensformen angenommen hat. Zum Beispiel: Kein Umgang mit Kindern, deren Eltern bekennende AfD Wähler sind. Sagte der mit 12-13 glatt am Schulhof. Was war da für ein Theater und Riesenstreit von den Eltern mit ihm, weil er bei der Bundestagswahl 2021 nicht bekennend RotGrün gewählt und „Haltung“ gezeigt hatte, weil er eben gar nicht wählte. Am Tag, als er dann 2022 als angehender Student ohne jede Unterstützung auszog, (Unterstützung verwehrt und auf den Staat abgewälzt, man könnte auch von „aus der Erpressung entzogen“ sprechen) vertraute er mir an, damals ja relativ neu getauft an, dass er uns 5 Jahre nur für Mitglieder einer gehirngewaschenen Sekte hielt. Eines sei er sich aber gerade sicher: „So ein Ausschluss bei euch läuft glaube ich liebevoller ab, oder? Die hätten mir ja nicht mal verziehen, wenn ich FDP gewählt hätte! Außerdem bin ich gegen Krieg und erst recht Waffenlieferungen. Ich konnte mir das nie vorstellen, dass meine Eltern für Krieg, anstatt für Friedensversuche sind. Davor hat die Mama Grün gewählt, weil die ja versprochen hatten, keine Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Inzwischen glaube ich echt, dass die in einer Sekte sind, noch eher als ihr.“

    Kürzlich eine kurze Begegnung, mit positiv verändertem Äußeren, obwohl er auf sich allein gestellt ist: Er macht sein Studium fertig und will in den Maschinenbau. Er sagte selbst, dass er ein Erwachet! gelesen hätte, auf der jw.org gewesen wäre und nichts Falsches darin fand. Auf die Frage, ob er denn komplett weg gezogen wäre: Die Eltern haben die Beziehung zu ihm quasi abgebrochen, nachdem ihnen danach die Kommunikation mit ihm zu stressig wurde.

    Der müsste gemäß der ganzen heftigen Ausführungen in diesem Artikel doch seine Eltern verklagen können, wegen „Zwangspsychiatrierung und Repressalien in der Kindheit“ oder? Oder gibt es solche Gedanken nur zu Jehovas Zeugen, wegen dem Feindbild?
    Mir kommt eher vor, man sollte lieber mal den Ball flach halten, wenn man sich in juristischen Ausflügen versucht, nur um Menschen mit anderen Ansichten zu diskreditieren.
    Die sorgen nämlich schon für sich selbst. Mehr als der Durchschnitt. Auch der diesbezügliche Angriff, der meist als Nächstes kommt, geht ins Leere.

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