Montana: Wachtturm-Gesellschaft zu einer Zahlung von 35 Millionen US-Dollar verurteilt

Oberster Gerichtshof in Montana
© John Redwood

Eine Jury im nordwestlichen Montana hat am Mittwoch (27.09.2018) einer Frau 35 Millionen US Dollar zugesprochen, die Klage gegen die Wachtturm-Gesellschaft eingereicht hat. Sie wurde als Kind sexuell missbraucht und laut ihrer Aussage wurde der Täter nicht bei den Behörden in Montana gemeldet sondern nur intern sanktioniert.


Update 01.10.2018: Vertrauliche Dokumente aufgetaucht

Neil Smith, Rechtsanwalt der Kanzlei Nix Patterson LLP, hat am 30. Oktober 2018 der Öffentlichkeit einige Dokumente im Fall Montana/Wachtturm-Gesellschaft auf Twitter zur Verfügung gestellt. Bei den Dokumenten handelte es sich unter anderem, um einen Brief (19. März 2004) des Missbrauchsopfers an das Rechtskomitee ihrer Versammlung in Thompson Falls, der detailliert die sexuellen Übergriffe des Stiefvaters beschreibt. Sie schildert, dass die Übergriffe einige Wochen nach der Heirat ihrer Mutter mit ihrem Stiefvater begonnen hatten. Sie war zu dieser Zeit 11 Jahre alt. Ihr Bruder, der ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen wurde, war 8 Jahre alt. Es handelte sich um massiven Missbrauch, der sich über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren erstreckte. Die Frau beschreibt, dass sie versucht hat Hilfe bei ihrer Mutter zu suchen, die jedoch ihrer Tochter keinen Glauben schenkte und ihren Mann zu verteidigen versuchte. Das besonders traurige an diesem Brief ist der letzte Satz: „Ich möchte den Hirten Jehovas dafür danken, dass sie sich um seine Herde und um diese Situation gekümmert haben.“

Am 1. April 2004 wurde der Stiefvater aus der Gemeinde, aufgrund von pornéia ausgeschlossen. Pornéia definiert die WTG wie folgt:

Es bezieht sich nicht nur auf den eigentlichen Geschlechtsverkehr, sondern auf die verschiedensten unmoralischen Handlungen. Der Ausdruck pornéia bezeichnet im Großen und Ganzen alle schmutzigen Praktiken, die in Bordellen üblich sind. In einer Welt, in der viele von der Welle sexueller Perversion mitgerissen werden, sind Christi Nachfolger durch dieses klare Verständnis geschützt geblieben. 
Gottes Königreich regiert, S. 110 – 111

Auszug aus dem Formular S-77 über den Grund des Gemeinschaftsentzuges.
„Mindestens 3 mal nicht erlaubtes Streicheln der Genitalien eines 8-jährigen Jungen.“

Der Straftäter wurde laut den Ältesten der Sünde bezichtigt und aus der Gemeinde ausgeschlossen. Auch wenn Zeugen Jehovas offiziell betonen, dass Kindesmissbrauch in ihren Augen eine Straftat darstellt, so werden intern, wie dieses Dokument zeigt, solche Fälle als „Sünde“ bezeichnet. Warum der Ausschluss nötig war, erklärt das Rechtskomitee wie folgt:

Wir empfanden [Täter] uneinsichtig, was die schwere der Sünde betraf. Er zeigte keine Bereitschaft sie einzugestehen und dass sie über einen langen Zeitraum hinweg fortgesetzt wurde. Wir waren auch der Meinung, dass die Reinheit der Kinder und der Ruf der Versammlung geschützt werden müssen.

Wie wurden die Kinder geschützt? Nachdem die Ältesten der Versammlung Thompsan Falls die Hauptzentrale in New York informiert hatten, bekamen sie am 12. April 2004 eine Rückmeldung:

Liebe Brüder,
anbei findet ihr die S-77-Formulare, die ihr eingereicht haben, um über den Gemeinschaftsentzug  von [Täter] zu berichten. Wir danken dem Rechtskomitee für die Behandlung solcher Angelegenheiten im Namen der Versammlung. Bitte lasst das Rechtskomitee beide Formulare unterschreiben und schreibt oder druckt ihre Namen unter die Unterschriften und sendet sie dann in einem speziellen blauen Umschlag zurück.
Darüber hinaus sollte das Rechtskomitee auch ein kurzes Schreiben verfassen, das jede der folgenden Fragen beantwortet: Wie lange ist es her, dass er die Sünde begangen hat? Wie alt war er damals? Wie alt waren seine Opfer? War es ein einmaliges Ereignis oder ständige Praxis? Wenn es eine Praxis war, in welchem Umfang? Wie wird er in der Gemeinschaft und von den Behörden angesehen? Hat er irgendein Amt in der Versammlung erlangt? Sind sich die Mitglieder der Versammlung bewusst, was passiert ist? Wie sehen sie und/oder sein(e) Opfer ihn?
Vielen Dank für die Bereitstellung dieses ergänzenden Berichts und für die Unterzeichnung der Formulare. Bei der Rücksendung der Formulare kennzeichnet bitte die Außenseite des Umschlags mit den Datum und dem Siegel dieses Schreibens. Wir nutzen diese Gelegenheit, um euch unsere herzliche Liebe und unsere besten Wünsche zu versichern.
Eure Brüder,
Christian Congregation of Jehovah’s Witnesses.

Die Antwort der Ältesten der Versammlung Thompson Falls an die Hauptzentrale fiel folgendermaßen aus:

Liebe Brüder,
dieser Brief ist eine Antwort auf euer Schreiben vom 12. April 2004, SDJ:SSM. Nach Angaben der beiden Opfer, […] begann der Missbrauch Ende 1994. Damals war [Täter] 45 Jahre alt und gerade erst mit ihrer Mutter verheiratet. [Opfer 2] war 8 Jahre alt und seine Schwester [Opfer 1] war 11 Jahre alt, als der Missbrauch begann.
Laut Aussage von [Täter] hat er den Missbrauch nur gegen [Opfer 2] begangen und drei Übergriffe über einen Zeitraum von zwei Jahren zugegeben. Aber nach Angaben von [Opfer 1] und [Opfer 2] erstreckte sich der Missbrauch über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren. Das Rechtskomitee glaubt, dass die Aussage der Kinder zuverlässiger ist. Beide Kinder bezeugten, dass der Missbrauch anhält und zitierten [Opfer 2] „zu oft, um sich daran zu erinnern“.
Weder die Gemeinschaft noch die Behörden sind sich dieser Angelegenheit bewusst. Auch die Mitglieder der Versammlung sind sich zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, was geschehen ist. Die einzigen, von denen wir wissen, dass sie es wissen, sind [Täter], seine Frau und Mutter der Kinder, [Kind], [Opfer 1] und [Opfer 2] und eine ältere Schwester [Schwester].
Die Opfer empfinden Abscheu vor [Täter].

Wie durch den Prozess mittlerweile bekannt geworden ist, haben die Ältesten zu keinem Zeitpunkt die Behörden informiert, obwohl sie in Montana gesetzlich zu einer Meldung verpflichtet gewesen waren. Sie haben selbst dann keine Mitteilung gemacht, als der Täter, nach der Wiederaufnahme durch die Versammlung, die Nichte der Frau sexuell missbrauchte.

Im Formular S-77 schrieben die Ältesten: „Wir waren auch der Meinung, dass die Reinheit der Kinder und der Ruf der Versammlung geschützt werden müssen.“ Wie hat man den Schutz der Kinder sichergestellt? Das Einzige, das von beiden Seiten, sowohl von der Hauptzentrale in New York, als auch von den Ältesten augenscheinlich sichergestellt worden ist, war das Stillschweigen über diese Fälle.


Der Prozess begann am Montag in der winzigen Stadt Thompson Falls. Es war eine von Dutzenden von Klagen, die in den letzten Jahren, wegen Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs in den Versammlungen der Zeugen Jehovas, landesweit eingereicht wurden. Weltweit gibt es mehrere Anschuldigungen gegen die Organisation wegen ihres Umgangs mit Kindesmissbrauch – Fälle in Kanada, Australien, Niederlanden, Norwegen, Irland, USA und Großbritannien.

„Es scheint ein weit verbreitetes Problem innerhalb der Zeugen Jehovas zu sein“, sagte Devin Storey, ein Anwalt, dessen Anwaltskanzlei in San Diego etwa drei Dutzend Klagen gegen die Organisation der Zeugen Jehovas wegen sexuellen Missbrauchs bearbeitet hat. „Es wird weniger gemeldet, als es sein sollte.“

Verantwortliche aus der Zentrale der Zeugen Jehovas, hatten am Mittwoch keine sofortige Stellungnahme abgegeben. Eine Richtlinie, die auf ihrer Website veröffentlicht wurde, besagt, dass sie Kindesmissbrauch verabscheuen und es als Verbrechen betrachten. „Älteste schützen einen Missbrauchstäter nicht vor behördlicher Verfolgung.“, heißt es in der Richtlinie.

Die in New York ansässige Organisation hat 8,5 Millionen Mitglieder und 120.000 Gemeinden auf der ganzen Welt. Die Zahl der Missbrauchsklagen stieg etwa zeitgleich mit ähnlichen Vorwürfen des Missbrauchs und der Vertuschung innerhalb der römisch-katholischen Kirche, aber die Fälle bei Zeugen Jehovas haben nicht die gleiche Aufmerksamkeit erhalten.

Der Prozess in Montana betrifft zwei Frauen, jetzt 32 und 21, die die Organisation der Zeugen Jehovas und ihre Gemeinde Thompson Falls verklagten. Eine der Frauen hat vor Gericht ausgesagt, dass ein Familienmitglied sie und ihren Bruder in den 1990er Jahren missbraucht hat. Der Missbrauch setzte sich Mitte der 2000er Jahre mit der zweiten Frau, der Nichte der ersten Frau, fort, nachdem die Ältesten der Gemeinde den Täter 2004 aus der Gemeinde ausgeschlossen hatten und ihn im Jahr nach der Klage wieder aufgenommen hatten.

Gemeinde der Zeugen Jehovas in Thompson Falls, Montana.
© John Redwood

Die Frauen haben ausgesagt, dass die Gemeinde sowie die Organisation fahrlässig gehandelt hätten und gegen ein Gesetz aus Montana verstießen, das sie verpflichtet, Missbrauch den Behörden zu melden. Die Anwälte der Zeugen Jehovas reagierten nicht auf Nachrichten, die per Telefon und E-Mail hinterlassen wurden. Laut Gerichtsakten leugnen sie nicht, dass der Missbrauch stattgefunden hat, aber sagten aus, dass das Montana-Gesetz Älteste davon befreie, „interne kirchliche Verfahren wegen einer schweren Sünde eines Gemeindemitglieds“ zu melden.

Die Organisation behauptet auch, dass die Zentrale der Zeugen Jehovas nicht für die Handlungen der Ältesten von Thompson Falls verantwortlich ist und dass bereits zu viel Zeit verstrichen ist, damit die Frauen klagen können. Der Oberste Gerichtshof lehnte den Antrag der Zeugen Jehovas ab, den Prozess zu verschieben oder gar aufzuheben. Beide Seiten gaben an, dass, wenn eine Person des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, Älteste in der Versammlung verpflichtet seien, sich zuerst an die Rechtsabteilung der Landeszentrale von Jehovas Zeugen zu wenden, um die nächsten Schritte zu abzusprechen.

Wie Zeugen Jehovas mit Missbrauchsfällen umgehen
Grafiken: https://www.fvn.no/nyheter/norgeogverden/i/xRWkJp/The-Elder

Die internen Richtlinien besagen, dass die Organisation die Ältesten anweisen wird, die Angelegenheit zu melden, wenn ein Minderjähriger immer noch von Missbrauch bedroht ist oder wenn es einen anderen triftigen Grund gibt. Storey, der Rechtsanwalt aus San Diego, sagte, dass das eine neue Anweisung wäre. Andernfalls treffen sich die Ältesten zu einem Rechtskomitee zusammen, um „das sündige Verhalten […] zu untersuchen und zu entscheiden, ob der Sünder vor Gott Reue zeigt“. Nicht reuige Straftäter werden ausgeschlossen, und es wird strenge Vertraulichkeit gewahrt, wie es in den Anträgen heißt.

„In diesem Fall war die Gemeinde nicht verpflichtet, sich bei den Behörden zu melden“, so Kathleen DeSoto, Anwältin der Zeugen Jehovas. „Die Verfassung verbietet es dem Gericht, einer religiösen Organisation in Fragen des religiösen Glaubens zu widersprechen, einschließlich dem Kirchenrecht, der Kirchenlehre und etablierter kirchlicher Praxis“, schrieb sie in ihrer Begründung an den Obersten Gerichtshof von Montana.

Storey sagte, dass die Zeugen Jehovas eine sehr weit gefasste Sichtweise auf Gesetze haben, wenn es darum geht, Bekenntnisse zwischen Geistlichen und einem Gemeindemitglied zu schützen – weiter als es das Gesetz zulässt.

„Die Organisation scheint zu versuchen, sich zu verbessern, hat aber Richtlinien wie die Zwei-Zeugen-Regel eingehalten, die besagt, dass keine Maßnahmen gegen ein Mitglied der Organisation ohne Zeugnis von mindestens zwei Zeugen ergriffen werden“, sagte er. „Indem sie diesen speziellen Aspekt ihrer Politik beibehalten, wird es für sie schwierig sein, das Problem zu beseitigen“, sagte Storey.

Jury entscheidet gegen Wachtturm-Gesellschaft

Die Entscheidung fiel nach einem dreitägigen Prozess. Die Thompson Falls Gemeinde und die Wachtturm-Gesellschaft wurden zu einer Entschädigungszahlung von 4 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Wachtturm-Gesellschaft muss zusätzlich eine Strafzahlung in Höhe von 30 Millionen US-Dollar leisten. Auch die Christian Congregation of Jehovah’s Witnesses, Inc. wurde zu einer Strafzahlung von 1 Million US-Dollar verurteilt. Im Lopez-Fall trat die Christian Congregation of Jehova’s Witnesses, Inc. erstmals in Erscheinung, da diese augenscheinlich gegründet worden ist, um die Wachtturm-Gesellschaft in Strafprozessen, in denen die lokalen Gemeinden involviert sind, nicht haftbar zu machen.

Zu einem früheren Zeitpunkt entschied Richter James Manley, dass die kriminellen Handlungen des Täters für die Organisation vorhersehbar waren, als sie ihm die Rückkehr erlaubten, und dass die Ältesten der Gemeinde nicht von Montanas Meldegesetz befreit waren, als sie von den Anschuldigungen gegen ihn erfuhren und ihn nicht der Strafverfolgung übergaben.

Zeitung aus Montana berichtet über den Prozess.
© John Redwood

Medienberichten zufolge sowie Aussagen, die aus einer umfassenden Untersuchung der Organisation durch die Australian Royal Commission stammen, äußerten ernste Kritik gegenüber der Wachtturm-Gesellschaft, weil sie die Ältesten in den örtlichen Gemeinden anwiesen, die Angelegenheiten intern zu behandeln, anstatt Behörden oder Gemeindemitglieder über bekannte Sexualstraftäter zu informieren. Die Richtlinien der Wachtturm-Gesellschaft erfordern zudem, dass die Ankläger zwei Zeugen für den sexuellen Missbrauch vorbringen, damit das Verfahren gegen die Angeklagten eingeleitet werden kann.

Ein Richter muss die Strafe nun überprüfen. Wie die Washington Post berichtet plant die Wachtturm-Gesellschaft bereits, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Rechtsanwalt Neil Smith sagte am Donnerstag, „Hoffentlich ist diese Botschaft laut genug, damit die Organisation ihre Prioritäten so ändert, dass sie anfängt, die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, damit andere Kinder in Zukunft nicht missbraucht werden“.

Die Jury wies die Vorwürfe der zweiten Frau zurück, dass die Organisation den Missbrauch durch dasselbe Gemeindemitglied hätte melden sollen. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass die Ältesten 1998 keine Nachricht über den Missbrauch der 32-jährigen Frau erhalten haben, und deshalb nicht verpflichtet waren, es den Behörden mitzuteilen. Ein drittes Familienmitglied, das nach eigenen Aussagen missbraucht wurde, trat nicht als Kläger im Prozess auf.

Reaktionen der Wachtturm-Gesellschaft

Die Wachtturm-Gesellschaft betreibt auf ihrer Webseite einen eigenen Informationsdienst, um ihre Mitglieder über rechtliche Entwicklungen und aktuelle Urteile zu informieren. Interessant ist hierbei, dass sie bei der Auswahl der Meldungen sehr selektiv vorgehen, da den Mitgliedern und Interessenten anscheinend ein positives Bild der Organisation vermittelt werden soll. Zuletzt hat die Organisation ein Urteil aus Kanada veröffentlicht, das zu ihren Gunsten ausgefallen ist. Dem Gericht waren die Hände gebunden, da sich der Staat nicht in kirchliche Angelegenheiten, wie dem Gemeinschaftsentzug, einmischen dürfe. Ob die Wachtturm-Gesellschaft auch über den Fall aus Montana berichten wird, bleibt fraglich. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, um die Mitglieder aufzuklären und zu sensibilisieren, sodass Eltern und deren Umfeld aufmerksamer werden und ihre Kinder nicht jedem anvertrauen.


Quellen: Fox News, Great Falls Tribune, Washington Post

Reaktionen zu diesem Beitrag

  1. Marcel sagt:

    Danke für die Info in deutsch Oli. Ekelhaft wie die argumentieren. Hast du im Sinn wie viel Zahlungen die Organisation mittlerweile leisten musste? Das würde mich mal interessieren. So ein Ticker wäre geil.
    Danke für deine Mühe

    Antworten
    1. Oliver Wolschke sagt:

      Hi Marcel,

      nette Idee. Das Problem ist, dass die meisten Prozesse durch Vergleiche beigelegt werden, sodass man die Zahlungen, die die WTG leisten muss, nur schwer in Erfahrung bringen kann. Die WTG versucht in der Regel Vergleiche anzustreben, um Verurteilungen aus dem Weg zu gehen. Die Zahlungen werden dennoch immens sein. Barbara Anderson hatte einige der Gerichtsdokumente aus den vergangenen Jahren erworben (http://watchtowerdocuments.org/) und diese mittlerweile zum Download zur Verfügung gestellt. 2007 bspw. wurden rund 13 Millionen US Dollar für Vergleiche bezahlt. Es wäre sehr aufwendig hier alles zusammenzutragen. Auch bei den Fällen Lopez und Padron ist nicht bekannt, wie viel Geld hier geflossen ist, da diese ebenfalls in Vergleichen endeten. Mir ist nicht bekannt, ob die Strafzahlungen (4000 Dollar täglich) geleistet werden mussten. Im aktuellen Fall steht die tatsächliche Summe noch aus. Die 35 Millionen stehen noch nicht fest, zumal die WTG Berufung einlegen wird.

      VG Oli

  2. Spendengeld sagt:

    Und das alles aus “ SPENDENGELD „

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  3. Tom sagt:

    Vielen Dank für die gute Zusammenfassung!

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  4. Helma Koske Knott sagt:

    Ich ziehe den Hut vor Dir für all Deine Mühe,ich Hoffe inbrünstig,dass diese Organisation bald Zusammenbricht,auch wenn meine zwei Kinder noch dabei sind.Danke,lebe Grüsse aus Ungarn,bin dabei nachzulesen ob es auch hier Missbrauchsfälle gibt,denn Kinderschänder werden hier hoch Bestraft.

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  5. sudabeh sagt:

    Hallo in die Runde ! Angeblich ist die WTG in Berufung gegangen. Gibt es dazu eigentlich was Neues ?

    Antworten
    1. Marten sagt:

      Offenbar sind auf dieser Seite objektive Hinweise auf Pressemitteilungen zum Ergebnis in der Berufung des Supreme Courts aus 01/2020 nicht gewünscht und wurden umgehend gelöscht. Deswegen hier nochmals Zitat aus der Internet-Presse v. 9.1.20:

      ZITAT:
      HELENA, Mont. – Der Oberste Gerichtshof von Montana hob am Mittwoch ein 35-Millionen-Dollar-Urteil
      gegen die Zeugen Jehovas auf, weil sie den Behörden den sexuellen Missbrauch eines Mädchens nicht
      gemeldet hatten.
      Nach dem Gesetz von Montana müssen Beamte, einschließlich Geistlicher, den staatlichen Behörden
      Kindesmissbrauch melden, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Der Oberste Gerichtshof des Staates
      erklärte jedoch in seiner 7: 0-Entscheidung, dass die Zeugen Jehovas in diesem Fall von diesem Gesetz
      ausgenommen sind.
      „Geistliche sind nicht verpflichtet, bekannten oder vermuteten Kindesmissbrauch zu melden, wenn das
      Wissen aus der vertraulichen Kommunikation oder dem Geständnis eines Gemeindemitglieds stammt und
      die Person, die die Erklärung abgibt, der Offenlegung nicht zustimmt“, schrieb Richterin Beth Baker in der
      Stellungnahme.

      Es ist zu beachten, dass dies GENAUSO auch in Deutschland für Anwälte, Ärzte, Geistliche etc. gilt, sogar für Privatpersonen (nachzulesen auf der Internetseite des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung); es besteht keine Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige.
      Rechtskonformes Verhalten mag natürlich „menschlich gesehen“ nicht immer nachvollziehbar sein, … keine Frage!

    2. Oliver Wolschke sagt:

      Hi Marten,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Wenn du das erste Mal auf diesem Blog einen Kommentar schreibst, muss dieser erst von mir freigegeben werden. Da ich hier nicht jeden Tag reinschaue, kann es auch mal zu Verzögerungen beim Freischalten kommen. Sorry, dafür. Pressemitteilungen zur aktuellen Entwicklung sind sehr erwünscht 🙂
      Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts, ändert dies nichts am Umgang seitens der Organisation mit Missbrauchsfällen. Auch zeigt die Erklärung des Richters, dass dieser mit den internen Verfahrensweisen bei den Zeugen nicht vertraut ist („Geistliche sind nicht verpflichtet, bekannten oder vermuteten Kindesmissbrauch zu melden, wenn das Wissen aus der vertraulichen Kommunikation oder dem Geständnis eines Gemeindemitglieds stammt und die Person, die die Erklärung abgibt, der Offenlegung nicht zustimmt.“). Wenn Missbrauch innerhalb der Organisation gemeldet wird, gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr, da der Fall sowohl innerhalb eines Komitees bekannt ist und die Informationen auch mit der Zweigstelle geteilt werden. Mittlerweile gibt es auch ein Update zu dem Fall. Dieser wird nach aktuellen Informationen neu aufgerollt. Für die Opfer wäre dies sehr hilfreich (https://www.reddit.com/r/exzj/comments/f0i7k2/der_montanaprozess_wird_neu_aufgerollt/).

      Beste Grüße
      Oli

  6. Marten sagt:

    Laut Berichten in der US-Presse vom 9.1.2020 wurde das Urteil in der Berufung von einem sog. „Supreme Court“ mit 7:0 von den obersten Richtern einstimmig komplett aufgehoben. Leider wurde die Berichterstattung hier auf dieser Seite bisher nicht aktualisiert.

    Hier ein LINK:
    https://abcnews.go.com/US/wireStory/court-reverses-35m-verdict-jehovahs-witnesses-68159631
    ZITAT (übersetzt):
    HELENA, Mont. – Der Oberste Gerichtshof von Montana hob am Mittwoch ein 35-Millionen-Dollar-Urteil gegen die Zeugen Jehovas auf, weil sie den Behörden den sexuellen Missbrauch eines Mädchens nicht gemeldet hatten.
    Nach dem Gesetz von Montana müssen Beamte, einschließlich Geistlicher, den staatlichen Behörden Kindesmissbrauch melden, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Der Oberste Gerichtshof des Staates erklärte jedoch in seiner 7: 0-Entscheidung, dass die Zeugen Jehovas in diesem Fall von diesem Gesetz ausgenommen sind.
    „Geistliche sind nicht verpflichtet, bekannten oder vermuteten Kindesmissbrauch zu melden, wenn das Wissen aus der vertraulichen Kommunikation oder dem Geständnis eines Gemeindemitglieds stammt und die Person, die die Erklärung abgibt, der Offenlegung nicht zustimmt“, schrieb Richterin Beth Baker in der Stellungnahme.

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  7. Sudabeh sagt:

    Da knallen bei den WTG Verantwortlichen bestimmt die Sektkorken da 35 Millionen eingespart wurden

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  8. Anonymous sagt:

    Ja Antony moriss hat schon mal den Whisky gekauft sissi

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